
Nun wurde dem Umstand, dass die Betkick Sportwettenservice GmbH alle vom für die Vergabe zuständigen Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport festgelegten Mindestvoraussetzungen für die Erteilung einer Deutschen Sportwettenkonzession erfüllt, endlich Rechnung getragen und dem Unternehmen eine Erlaubnis für sieben Jahre ab Erteilung zugesprochen.
Die Betkick Sportwettenservice GmbH zeigt sich mit den letzten Entwicklungen in Deutschland sehr zufrieden. Eine erste Stellungnahme zum Urteil des VG Wiesbadens von Geschäftsführer Mag. Christian Vorhauer fällt somit auch sehr positiv aus: "Das Urteil bildet eine wichtige Grundlage für unsere operative Tätigkeit am deutschen Markt und bietet all unseren Franchisepartnern in Deutschland rechtliche Sicherheit. Wir haben uns seit dem Jahr 2012 um diese Konzession in Deutschland bemüht und stehen einer bereits seit langem überfälligen gesetzlichen Regulierung des Sportwettenmarktes in Deutschland positiv gegenüber. Bereits im August dieses Jahres haben wir als eines der ersten Unternehmen eine neue Sportwettenlizenz in Österreich erteilt bekommen und nun auch die positiven Nachrichten aus Deutschland. Wir alle im Unternehmen betrachten diese Ergebnisse als Folge ordentlicher und den gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechender Arbeit und werden unsere Marke TIPLIX nun weiterhin konsequent und auf Grundlage der von Deutschland und Österreich erteilten Konzessionen vertreiben und ausbauen."
Rückfragehinweis: Mag. Christian Vorhauer Geschäftsführer e: christian.vorhauer@tiplix.com t: +43 7752 211 40 15
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