
Dass der AfD-Landesvorstand die Presse ausschließt, wenn die Partei ihre Kandidaten für den Bundestag nominiert, ist ein Armutszeugnis erster Güte. Es gehört zu den Grundlagen der demokratischen Kultur, dass sich die Öffentlichkeit frei informieren kann, wenn Parteien ihr Personal für die Parlamente auswählen. Wer ein öffentliches Amt anstrebt, sollte die Öffentlichkeit nicht scheuen müssen. Die AfD wirft der Konkurrenz gerne Hinterzimmerpolitik vor. Nun betreibt sie sie selbst. Die Politikneulinge fechten offiziell für das freie Wort, tatsächlich setzen sie auf eine voraufklärerische Hofberichterstattung. Sie beklagen gelenkte Medien, derweil versuchen sie selbst, sie durch einseitigen Informationszugang zu manipulieren. Die Begründung für die Aussperrung, dass radikale Kandidaten zu einer verzerrten Berichterstattung führen könnten, ist geradezu grotesk. Sie zeigt, dass die AfD-Spitze Angst vor der eigenen Basis hat. Dass AfD-Bundes- und -Landtagsfraktionschef Jörg Meuthen mit der Entscheidung der Kollegen hadert, beweist nur, dass das professorale Aushängeschild im eigenen Laden immer weniger zu sagen hat.
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