In diesen Tagen erhielten viele Anleger des Versorgers E.ON (WKN: ENAG99 / ISIN: DE000ENAG999) endlich die ihnen zustehenden Papiere der Abspaltung Uniper (WKN: UNSE01 / ISIN: DE000UNSE018), die vor allem die konventionelle Energieerzeugung des Versorgers beinhaltet, in ihre Depots gebucht. In der FAZ war dazu ein interessanter steuerlicher Tipp zu lesen, der aber wahrscheinlich für Langfristanleger wenig bedeutsam ist.
Warum das so ist, lässt sich in den meisten Fällen so erklären: Wenn Unternehmen sich aufspalten, müssen beide Unternehmensteile eine Zukunftsperspektive haben, sonst stimmen die Aktionäre nicht zu. Da aber wiederum beide Unternehmensteile in derselben Branche unterwegs sind, gibt es selten Entwicklungen, die nur den einen Unternehmensteil betreffen.
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