Bad Marienberg - Der Vorstand der Halloren Schokoladenfabrik AG (ISIN DE000A0LR5T0/ WKN A0LR5T) hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, von der durch die Hauptversammlung vom 17.06.2015 erteilten Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG weiter Gebrauch zu machen, so das Unternehmen in einer aktuellen Pressmitteilung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Pressemeldung:Den vollständigen Artikel lesen ...