EANS-News: RHI AG / Mitarbeiterbeteiligungsaktion 4 + 1 (Aktienrückkauf)
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Aktienrückkauf
Veröffentlichung gemäß § 65 Abs. 1 Ziff. 4 AktG iVm §§ 2, 4 und 5 der Veröffentlichungsverordnung 2002
Mit Beschluss der 37. ordentlichen Hauptversammlung der RHI AG vom 4. Mai 2016 wurde der Vorstand gem § 65 Abs 1 Z 4 sowie Abs 1a und 1b AktG ermächtigt, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 12.000 Stückaktien während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab 4. Mai 2016 sowohl über die Börse als auch außerbörslich zu erwerben jeweils zum Börsekurs am Tag der Ausübung der Ermächtigung. Der Handel in eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 228 Abs 3 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden.
Der Vorstand hat am 1. Dezember 2016 den Beschluss gefasst, entsprechend dem Ausmaß der monatlichen Abnahme durch die Arbeitnehmer und leitenden Angestellten der Gesellschaft sowie durch die Mitglieder der Geschäftsführung, die leitenden Angestellten und die Arbeitnehmer verbundener Unternehmen der Gesellschaft monatlich eigene Aktien bis zu einem Maximalausmaß von 12.000 (zwölftausend) Stück über die Börse rückzuerwerben und diese an den genannten Personenkreis im Rahmen der "Mitarbeiterbeteiligungsaktion 4 + 1" als "Gratisaktien" zur Verfügung zu stellen ("zu veräußern"). Im Rahmen dieser "Mitarbeiterbeteiligungsaktion 4 + 1" stellt die Gesellschaft dem genannten Personenkreis für je 4 (vier) Stück erworbene Aktien der Gesellschaft eine "Gratisaktie" zur Verfügung.
Mit der vorliegenden Veröffentlichung wird der Beschluss des Vorstands veröffentlicht und die beabsichtigte unentgeltliche Übertragung ("Veräußerung") eigener Aktien an die Arbeitnehmer und leitenden Angestellten der Gesellschaft sowie an Mitglieder der Geschäftsführung, leitende Angestellte und Arbeitnehmer verbundener Gesellschaften bekannt gemacht:
Der Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 4. Mai 2016 wurde am 6. Mai 2016 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlicht.
Das Aktienrückerwerbsprogramm beginnt am 1. Dezember 2016 und endet spätestens mit Ablauf des 4. November 2018.
Das Aktienrückerwerbsprogramm bezieht sich auf Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft.
Das beabsichtigte Volumen des Aktienrückerwerbs beträgt maximal 12.000 (zwölftausend) Stück, das sind maximal 0,03 % (null Komma null drei Prozent) des Grundkapitals der Gesellschaft.
Der höchste und niedrigste zu leistende Gegenwert je Aktie ist der Börsekurs am Tag der Ausübung der Ermächtigung.
Die Art des Rückerwerbs ist der Erwerb von Aktien über die Börse zum Zweck der Ausgabe an Arbeitnehmer und leitende Angestellte der Gesellschaft sowie an Mitglieder der Geschäftsführung, leitende Angestellte und Arbeitnehmer verbundener Unternehmen der Gesellschaft im Rahmen der "Mitarbeiterbeteiligungsaktion 4+1".
Das Rückerwerbsprogramm wird keine Auswirkungen auf die Börsezulassung der Aktien der Gesellschaft haben.
Die Gesellschaft beabsichtigt, gem. § 5 Abs. 4 VeröffentlV 2002 die Veröffentlichungspflichten nach §§ 6 und 7 VeröffentlV 2002 durch die Veröffentlichung der Angaben über die Website der Gesellschaft im Internet (www.rhi-ag.com) zu erfüllen.
Wien, im Dezember 2016
Der Vorstand
Rückfragehinweis: RHI AG Investor Relations Mag. Simon Kuchelbacher Tel: +43-1-50213-6676 Email: simon.kuchelbacher@rhi-ag.com Unternehmen: RHI AG Wienerbergstrasse 9 A-1100 Wien Telefon: +43 (0)50213-6676 FAX: +43 (0)50213-6130 Email: rhi@rhi-ag.com WWW: http://www.rhi-ag.com Branche: Feuerfestmaterialien ISIN: AT0000676903 Indizes: ATX Prime, ATX Börsen: Amtlicher Handel: Wien Sprache: Deutsch
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AXC0272 2016-12-01/18:02