Es ist erst wenige Tage her, dass wir das 20-jährige Börsenjubiläum der T-Aktie (WKN: 555750 / ISIN: DE0005557508) gefeiert haben. Aktionäre, die seit der dritten Emission im Sommer 2000 dabei sind, haben nun Grund zur Freude. Das Oberlandesgericht Frankfurt gab nämlich rund 16.000 klagenden Kleinaktionären wegen schwerwiegender Fehler im damaligen Verkaufsprospekt Recht.
Grundsätzlich sollte man das Urteil aber nicht zu früh feiern. Erstens ist es noch nicht rechtskräftig. Man darf davon ausgehen, dass die Deutsche Telekom Rechtsmittel einlegt. Dann muss sich der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit dem als Musterklage geführten Prozess noch einmal auseinandersetzen.
Zweitens dürften die erst noch zu verhandelnden Schadenersatzzahlungen nur ein schwacher Trost sein. Immerhin mussten die Kläger fast 17 Jahre auf Gerechtigkeit warten. Insgesamt geht es um Aktien im damaligen Wert von rund 80 Mio. Euro. Der Bund hatte im Jahr 2000 zum dritten Mal seinen Anteil an der Telekom reduziert und Aktien aus dem Bestand der Kreditanstalt für Wiederaufbau an den Mann und die Frau gebracht. Zum Teil mit Frühbucherrabatt. Der Ausgabepreis betrug damals 66,50 Euro bzw. 63,50 Euro rabattiert. An dieser Stelle lohnt der Blick auf den 20-Jahres-Chart:
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