Berlin (ots) - Die Deutsche Rentenversicherung unterstützt Menschen mit Behinderungen und gesundheitlichen Einschränkungen dabei, weiter einer beruflichen Tätigkeit nachgehen zu können, entweder im bisherigen oder in einem neuen Beruf. Hierauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember hin.
Im Rahmen der beruflichen Rehabilitation der Rentenversicherung werden etwa Arbeitsplätze technisch so ausgestattet, dass Betroffene trotz gesundheitlicher Einschränkungen dort weiterhin arbeiten können. Alternativ werden auch Kosten einer Arbeitsassistenz übernommen. Gefördert wird auch die behindertengerechte Ausstattung eines Kraftfahrzeuges, damit die Fahrt zur Arbeitsstätte möglich ist. Arbeitgeber können von der Rentenversicherung ebenfalls finanzielle Unterstützung erhalten, wenn sie behinderten Menschen den beruflichen Wiedereinstieg ermöglichen oder sie betrieblich aus- oder weiterbilden. Können Versicherte ihren bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben, ist die Qualifizierung in einen anderen Beruf möglich.
Leistungen zur beruflichen Rehabilitation kann erhalten, wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Diese sind beispielsweise gegeben, wenn eine Mindestversicherungszeit von 15 Jahren vorliegt oder wenn ohne diese Leistungen eine Rente wegen Erwerbsminderung zu zahlen wäre.
Weitere Informationen zu den Themen Reha und Rente gibt es beim kostenlosen Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800 sowie unter www.deutsche-rentenversicherung.de im Internet.
OTS: Deutsche Rentenversicherung Bund newsroom: http://www.presseportal.de/nr/50838 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_50838.rss2
Pressekontakt: Dr. Dirk von der Heide Pressesprecher Tel. 030 865-89178 Fax. 030 865-27379 Pressestelle@drv-bund.de
Im Rahmen der beruflichen Rehabilitation der Rentenversicherung werden etwa Arbeitsplätze technisch so ausgestattet, dass Betroffene trotz gesundheitlicher Einschränkungen dort weiterhin arbeiten können. Alternativ werden auch Kosten einer Arbeitsassistenz übernommen. Gefördert wird auch die behindertengerechte Ausstattung eines Kraftfahrzeuges, damit die Fahrt zur Arbeitsstätte möglich ist. Arbeitgeber können von der Rentenversicherung ebenfalls finanzielle Unterstützung erhalten, wenn sie behinderten Menschen den beruflichen Wiedereinstieg ermöglichen oder sie betrieblich aus- oder weiterbilden. Können Versicherte ihren bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben, ist die Qualifizierung in einen anderen Beruf möglich.
Leistungen zur beruflichen Rehabilitation kann erhalten, wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Diese sind beispielsweise gegeben, wenn eine Mindestversicherungszeit von 15 Jahren vorliegt oder wenn ohne diese Leistungen eine Rente wegen Erwerbsminderung zu zahlen wäre.
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