
Dazu seien bestimmte Kriterien festgelegt worden. Hintergrund war eine entsprechende Vereinbarung im Tarifvertrag zur Schließung des Standorts Bochum. Laut Tarifvertrag sollte für einen Kreis von 100 Mitarbeitern eine Ausnahmeregelung erwogen werden. "Wir haben die Härtefallregelung im Sozialtarifvertrag weitgehend ausschöpfen können", sagte Volker Strehl von der Bochumer IG Metall der WAZ.
Anspruch auf ein weiteres Jahr in der Transfergesellschaft haben demnach Opelaner, bei denen ein bestimmter Grad der Behinderung festgestellt wurde. Sie erhalten in der Transfergesellschaft 70 Prozent ihres letzten Entgelts bei Opel. Die Kosten trägt der Autokonzern.
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