Bad Marienberg - E.ON (ISIN: DE000ENAG999, WKN: ENAG99, Ticker-Symbol: EOAN, Nasdaq OTC-Symbol: ENAKF) begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, nach dem für den früheren Ausstieg aus der Kernenergie eine angemessene Entschädigung vorzusehen ist, so das Unternehmen in einer aktuellen Pressemitteilung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Pressemeldung:Den vollständigen Artikel lesen ...