KARLSRUHE (dpa-AFX) - Eine Werbeaktion der Drogeriemarkt-Kette Müller wird am Donnerstag (10.00 Uhr) zum Fall für den Bundesgerichtshof (BGH). Das Unternehmen hatte Kunden mit dem Angebot gelockt, die Rabattcoupons anderer Drogerien und Parfümerien auch in den eigenen Märkten einlösen zu können. Konkret zielte die Aktion auf die Zehn-Prozent-Coupons der Konkurrenten dm, Rossmann und Douglas ab.
Die Wettbewerbszentrale will Müller das gerichtlich verbieten lassen. Aus ihrer Sicht torpediert das Vorgehen die Werbemaßnahmen der Konkurrenz. In den Vorinstanzen hatte die Klage aber keinen Erfolg. Ein Gutschein allein schaffe noch keine Kundenbeziehung, urteilten die Gerichte. Dem Verbraucher entstehe kein Nachteil. Er könne frei entscheiden, wo er den Coupon am Ende einlöse. (Az. I ZR 137/15)/sem/DP/zb
AXC0020 2016-06-23/05:49
