FRANKFURT (Dow Jones)--Der Autovermieter Sixt will Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) zum Rundfunkbeitrag für Unternehmen einlegen. Das BVGer urteilte am Mittwoch, dass der Rundfunkbeitrag auch im gewerblichen Bereich rechtmäßig ist und wies anhängige Revisionen der Unternehmen Netto und Sixt ab. Die Sixt SE kündigte an, notfalls auch bis vor das Bundesverfassungsgericht zu gehen.
Der Rundfunkbeitrag löste Anfang 2013 die früheren Rundfunkgebühren ab. Er wird im privaten Bereich je Wohnung erhoben und ist unabhängig von Art und Zahl der Empfangsgeräte. Bei Unternehmen hängt die Gebühr von der Zahl der Beschäftigten ab.
Sixt-Vorstandschef Erich Sixt bezeichnete die Gebührenreform in der Mitteilung als "missglückt" und den Rundfunkbeitrag im nicht-privaten Bereich als "evident verfassungswidrig".
Das Bundesverwaltungsgericht hätte von sich aus eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Frage herbeiführen müssen, ob der seit 2013 geltende Rundfunkbeitrag mit dem Grundgesetz vereinbar sei, teilte das Unternehmen mit. "Dies ist aus nicht nachvollziehbaren Gründen unterblieben", hieß es. "Sixt beabsichtigt deshalb, beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts einzulegen."
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December 07, 2016 13:53 ET (18:53 GMT)
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