FRANKFURT (BaFin) -
Gerät ein Kreditinstitut in Schieflage, so können seit dem 1. Januar 2017 im Falle der Insolvenz auch unbesicherte Schuldtitel herangezogen werden, und zwar unmittelbar nach den Eigentümern - das sind meist die Aktionäre - und nachrangigen Gläubigern. Grundlage ist das Instrument der Gläubigerbeteiligung, auch Bail-in genannt.
Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (16.05.2017)
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