FMW-Redaktion
Kann jemand noch IWF-Chef/Chefin bleiben, wenn er/sie gerade von einem Gericht schuldig gesprochen wurde aufgrund von Fahrlässigkeit bezüglich einer Summe von 400 Millionen Euro? Mögen sich in Kürze die Aufsichtsgremien des IWF diese Frage stellen, die in Kürze tagen wollen? Denn IWF-Chefin Christine Lagarde wurde heute von einem französischen Gericht schuldig gesprochen sich fahrlässig verhalten zu haben.
IWF-Präsidentin Christine Lagarde. Foto: Fonds monétaire international / Gemeinfrei
"Fahrlässigkeit im Amt" heißt die heutige offizielle Verurteilung für Christine Lagarde in Frankreich. Eine Haftstrafe, Bewährungsstrafe oder Geldstrafe gibt es aber dafür aber nicht. Tja, was für ein Ding, oder? Im Jahr 2007 hatte Lagarde damals noch als französische Finanzministerin zugestimmt, dass der Staat Frankreich 400 Millionen Euro an den Unternehmer Tapie überweist. Genauer gesagt ging diese Zahlungs aus einem Schiedsspruch hervor, dem Lagarde ohne Not zustimmte. Sie wollte damit einem langwierigen Rechtsstreit gegen Tapie aus dem Weg gehen, wie es in Frankreich heißt. Auch verzichtete Lagarde auf einen Einspruch zu dem erfolgten Schiedsspruch.
Inzwischen haben Gerichte diesen Schiedsspruch aufgehoben, und Tapie musste das Geld an den Staat zurückzahlen. Selbst der Staatsanwalt forderte im aktuellen Verfahren gegen Lagarde einen Freispruch - dennoch erfolgte eine Verurteilung, aber eben ohne Strafe. Was für ein merkwürdiger Fall in Frankreich. So sprach der Staatsanwalt von einer schlechten Entscheidung des Gerichts. Sie sei trotzdem ...
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