Hauptversammlung gemäß § 121 Abs. 4a AktG
Paderborn (pta022/09.12.2016/17:15) - -
Diebold Nixdorf Aktiengesellschaft
Paderborn
Wertpapier-Kenn-Nummer: A0CAYB
ISIN: DE000A0CAYB2
Einladung zur Hauptversammlung
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am
Montag, 23. Januar 2017, um 11.00 Uhr
im Hansesaal,
Schützenhof Paderborn,
Schützenplatz 1,
33102 Paderborn
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Wincor Nixdorf
Aktiengesellschaft (mittlerweile firmierend als Diebold Nixdorf
Aktiengesellschaft) und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30.09.2016, des
Lageberichts der Gesellschaft und des Konzernlageberichts (einschließlich
des Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 bzw. § 315 Abs. 4
HGB für das Geschäftsjahr 2015/2016) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2015/2016
Erläuterung zu Tagesordnungspunkt 1 gemäß § 124a Satz 1 Nr. 2 AktG
Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt nicht. § 175 AktG
sieht vor, dass die Hauptversammlung den festgestellten Jahresabschluss, den
Lagebericht sowie bei einem Mutterunternehmen auch den vom Aufsichtsrat
gebilligten Konzernabschluss und den Konzernlagebericht entgegennimmt. Der
Jahresabschluss der Gesellschaft und der Konzernabschluss, jeweils für das
Geschäftsjahr 2015/2016, wurden vom Aufsichtsrat gebilligt; der Jahresabschluss
der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2015/2016 ist damit festgestellt. Da auch
kein Sonderfall nach § 173 AktG vorliegt, wonach durch entsprechende
Beschlussfassung von Vorstand und Aufsichtsrat die Feststellung des
Jahresabschlusses der Hauptversammlung überlassen worden ist, braucht die
Hauptversammlung im Hinblick auf die vorgenannten Unterlagen nicht zu
beschließen.
Auch hinsichtlich des Berichts des Aufsichtsrats ist eine Beschlussfassung durch
die Hauptversammlung gesetzlich nicht vorgesehen. Der nach § 171 Abs. 2 AktG
schriftlich zu erstattende Bericht des Aufsichtsrats soll die Aktionäre und die
Öffentlichkeit über das Ergebnis seiner Prüfung der Abschlussunterlagen
unterrichten und ist darüber hinaus ein Rechenschaftsbericht des Aufsichtsrats
über seine eigene Tätigkeit.
Die genannten Unterlagen sowie der Vorschlag des Vorstands für die
Gewinnverwendung können in den Geschäftsräumen der Diebold Nixdorf
Aktiengesellschaft, Heinz-Nixdorf-Ring 1, 33106 Paderborn, eingesehen und im
Internet unter www.wincor-nixdorf.com unter der Rubrik "Investor Relations",
"Hauptversammlung" eingesehen und heruntergeladen werden. Auf Verlangen erhält
jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Gesellschaft für
das Geschäftsjahr 2015/2016 in Höhe von Eur 374.269.403,84 wie folgt zu
verwenden:
Ausschüttung von Eur 1,71 Dividende je dividendenberechtigter Eur 50.985.720,81
Stückaktie bei 29.816.211 dividendenberechtigten Stückaktien
Gewinnvortrag Eur 323.283.683,03
Sollte sich die Zahl der dividendenberechtigten Stückaktien bis zur
Hauptversammlung verändern, wird der Hauptversammlung ein angepasster
Beschlussvorschlag unterbreitet werden, der unverändert eine Dividende von Eur
1,71 je dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht.
Die Dividende wird voraussichtlich am 26. Januar 2017 ausgezahlt.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2015/2016
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2015/2016 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2015/2016
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2015/2016 Entlastung zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2016/2017
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, für das
Geschäftsjahr 2016/2017 die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bielefeld
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer der Diebold Nixdorf
Aktiengesellschaft zu bestellen.
Nach Durchführung eines Auswahlverfahrens hatte der Prüfungsausschuss dem
Aufsichtsrat empfohlen, entweder die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Bielefeld, oder die PricewaterhouseCooper Aktiengesellschaft, Bielefeld, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer der Diebold Nixdorf
Aktiengesellschaft zu bestellen. Im Ergebnis präferierte der Prüfungsausschuss
die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
6. Beschlussfassung über die Umstellung des Geschäftsjahres auf das Kalenderjahr
Die Diebold Nixdorf Aktiengesellschaft hat bisher ein vom Kalenderjahr
abweichendes Geschäftsjahr. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft soll mit
demjenigen der Diebold, Incorporated, der 100-prozentigen Muttergesellschaft der
Diebold Holding Germany Inc. & Co. KGaA, vereinheitlicht und auf das
Kalenderjahr umgestellt werden. Die Umstellung soll frühestmöglich erfolgen,
d.h. möglichst mit Wirkung ab dem 1. Januar 2018. Bei Eintragung der dafür
erforderlichen Satzungsänderung im Handelsregister der Gesellschaft bis zum 31.
Dezember 2017 würde nach Beendigung des laufenden Geschäftsjahres am 30.
September 2017 ein Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Oktober 2017 bis zum 31. Dezember
2017 gebildet werden.
§ 1 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft lautet derzeit wie folgt:
"Das Geschäftsjahr der Gesellschaft beginnt am 01. Oktober eines Jahres und
endet am 30. September des Folgejahres."
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Das Geschäftsjahr der Gesellschaft wird dahingehend geändert, dass es dem
Kalenderjahr entspricht. Erlangt diese Satzungsänderung zur Umstellung des
Geschäftsjahres vor Ablauf des 31. Dezember 2017 durch Eintragung in das
Handelsregister der Gesellschaft Wirksamkeit, so ist der Zeitraum vom 1. Oktober
2017 bis zum 31. Dezember 2017 ein Rumpfgeschäftsjahr.
Erlangt die Satzungsänderung zur Umstellung des Geschäftsjahres erst zu einem
späteren Zeitpunkt durch Eintragung ins Handelsregister der Gesellschaft
Wirksamkeit, so ist der Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember desjenigen
Jahres, in dem die Satzungsänderung durch Eintragung im Handelsregister der
Gesellschaft wirksam wird, ein Rumpfgeschäftsjahr.
§ 1 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:
"Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr. Der Zeitraum vom 1.
Oktober bis zum 31. Dezember desjenigen Jahres, in dem die Satzungsänderung
(Umstellung des Geschäftsjahres auf das Kalenderjahr) durch Eintragung im
Handelsregister der Gesellschaft wirksam wird, ist ein Rumpfgeschäftsjahr."
II. Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung
Das Grundkapital der Gesellschaft von Eur 33.084.988,00 ist im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt in 33.084.988 Stückaktien. Jede
Stückaktie gewährt eine Stimme, so dass die Gesamtzahl der Aktien und
Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung 33.084.988 beträgt. Die Gesellschaft
hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung am 9. Dezember 2016
3.268.777 eigene Stückaktien, aus denen ihr keine Rechte zustehen.
III. Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig angemeldet haben. Die
Anmeldung muss spätestens bis zum Ablauf (24.00 Uhr MEZ) des 16. Januar 2017 bei
der Gesellschaft unter der Adresse
Diebold Nixdorf Aktiengesellschaft
c/o DZ Bank AG
vertreten durch dwpbank
- DSHVG -
Landsberger Str. 187
80687 München
Fax: +49 (0) 69/5099 1110
E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de
zugegangen sein.
Die Anmeldung hat in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache
zu erfolgen. Die Aktionäre haben ihre Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts durch einen in Textform (§
126b BGB) durch das depotführende Institut erstellten besonderen Nachweis des
Anteilsbesitzes in deutscher oder englischer Sprache nachzuweisen. Der Nachweis
muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (sog.
Nachweisstichtag) beziehen, also auf den 2. Januar 2017, 0.00 Uhr MEZ, und der
Gesellschaft unter der vorstehenden Adresse spätestens bis zum Ablauf (24.00 Uhr
MEZ) des 16. Januar 2017 zugehen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die
Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär
nur, wer den Nachweis erbracht hat; insbesondere haben Veräußerungen oder
sonstige Übertragungen der Aktien nach dem Nachweisstichtag keine Bedeutung
für den Umfang und die Ausübung des gesetzlichen Teilnahme- und Stimmrechts des
bisherigen Aktionärs. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem
Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen
und erst danach Aktionär werden, sind weder teilnahme- noch stimmberechtigt,
soweit sie sich nicht von anderen Aktionären, die teilnahme- und stimmberechtigt
sind, entsprechend bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung bevollmächtigen
lassen. (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresDecember 09, 2016 11:15 ET (16:15 GMT)
Paderborn (pta022/09.12.2016/17:15) - -
Diebold Nixdorf Aktiengesellschaft
Paderborn
Wertpapier-Kenn-Nummer: A0CAYB
ISIN: DE000A0CAYB2
Einladung zur Hauptversammlung
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am
Montag, 23. Januar 2017, um 11.00 Uhr
im Hansesaal,
Schützenhof Paderborn,
Schützenplatz 1,
33102 Paderborn
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Wincor Nixdorf
Aktiengesellschaft (mittlerweile firmierend als Diebold Nixdorf
Aktiengesellschaft) und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30.09.2016, des
Lageberichts der Gesellschaft und des Konzernlageberichts (einschließlich
des Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 bzw. § 315 Abs. 4
HGB für das Geschäftsjahr 2015/2016) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2015/2016
Erläuterung zu Tagesordnungspunkt 1 gemäß § 124a Satz 1 Nr. 2 AktG
Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt nicht. § 175 AktG
sieht vor, dass die Hauptversammlung den festgestellten Jahresabschluss, den
Lagebericht sowie bei einem Mutterunternehmen auch den vom Aufsichtsrat
gebilligten Konzernabschluss und den Konzernlagebericht entgegennimmt. Der
Jahresabschluss der Gesellschaft und der Konzernabschluss, jeweils für das
Geschäftsjahr 2015/2016, wurden vom Aufsichtsrat gebilligt; der Jahresabschluss
der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2015/2016 ist damit festgestellt. Da auch
kein Sonderfall nach § 173 AktG vorliegt, wonach durch entsprechende
Beschlussfassung von Vorstand und Aufsichtsrat die Feststellung des
Jahresabschlusses der Hauptversammlung überlassen worden ist, braucht die
Hauptversammlung im Hinblick auf die vorgenannten Unterlagen nicht zu
beschließen.
Auch hinsichtlich des Berichts des Aufsichtsrats ist eine Beschlussfassung durch
die Hauptversammlung gesetzlich nicht vorgesehen. Der nach § 171 Abs. 2 AktG
schriftlich zu erstattende Bericht des Aufsichtsrats soll die Aktionäre und die
Öffentlichkeit über das Ergebnis seiner Prüfung der Abschlussunterlagen
unterrichten und ist darüber hinaus ein Rechenschaftsbericht des Aufsichtsrats
über seine eigene Tätigkeit.
Die genannten Unterlagen sowie der Vorschlag des Vorstands für die
Gewinnverwendung können in den Geschäftsräumen der Diebold Nixdorf
Aktiengesellschaft, Heinz-Nixdorf-Ring 1, 33106 Paderborn, eingesehen und im
Internet unter www.wincor-nixdorf.com unter der Rubrik "Investor Relations",
"Hauptversammlung" eingesehen und heruntergeladen werden. Auf Verlangen erhält
jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Gesellschaft für
das Geschäftsjahr 2015/2016 in Höhe von Eur 374.269.403,84 wie folgt zu
verwenden:
Ausschüttung von Eur 1,71 Dividende je dividendenberechtigter Eur 50.985.720,81
Stückaktie bei 29.816.211 dividendenberechtigten Stückaktien
Gewinnvortrag Eur 323.283.683,03
Sollte sich die Zahl der dividendenberechtigten Stückaktien bis zur
Hauptversammlung verändern, wird der Hauptversammlung ein angepasster
Beschlussvorschlag unterbreitet werden, der unverändert eine Dividende von Eur
1,71 je dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht.
Die Dividende wird voraussichtlich am 26. Januar 2017 ausgezahlt.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2015/2016
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2015/2016 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2015/2016
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2015/2016 Entlastung zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2016/2017
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, für das
Geschäftsjahr 2016/2017 die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bielefeld
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer der Diebold Nixdorf
Aktiengesellschaft zu bestellen.
Nach Durchführung eines Auswahlverfahrens hatte der Prüfungsausschuss dem
Aufsichtsrat empfohlen, entweder die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Bielefeld, oder die PricewaterhouseCooper Aktiengesellschaft, Bielefeld, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer der Diebold Nixdorf
Aktiengesellschaft zu bestellen. Im Ergebnis präferierte der Prüfungsausschuss
die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
6. Beschlussfassung über die Umstellung des Geschäftsjahres auf das Kalenderjahr
Die Diebold Nixdorf Aktiengesellschaft hat bisher ein vom Kalenderjahr
abweichendes Geschäftsjahr. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft soll mit
demjenigen der Diebold, Incorporated, der 100-prozentigen Muttergesellschaft der
Diebold Holding Germany Inc. & Co. KGaA, vereinheitlicht und auf das
Kalenderjahr umgestellt werden. Die Umstellung soll frühestmöglich erfolgen,
d.h. möglichst mit Wirkung ab dem 1. Januar 2018. Bei Eintragung der dafür
erforderlichen Satzungsänderung im Handelsregister der Gesellschaft bis zum 31.
Dezember 2017 würde nach Beendigung des laufenden Geschäftsjahres am 30.
September 2017 ein Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Oktober 2017 bis zum 31. Dezember
2017 gebildet werden.
§ 1 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft lautet derzeit wie folgt:
"Das Geschäftsjahr der Gesellschaft beginnt am 01. Oktober eines Jahres und
endet am 30. September des Folgejahres."
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Das Geschäftsjahr der Gesellschaft wird dahingehend geändert, dass es dem
Kalenderjahr entspricht. Erlangt diese Satzungsänderung zur Umstellung des
Geschäftsjahres vor Ablauf des 31. Dezember 2017 durch Eintragung in das
Handelsregister der Gesellschaft Wirksamkeit, so ist der Zeitraum vom 1. Oktober
2017 bis zum 31. Dezember 2017 ein Rumpfgeschäftsjahr.
Erlangt die Satzungsänderung zur Umstellung des Geschäftsjahres erst zu einem
späteren Zeitpunkt durch Eintragung ins Handelsregister der Gesellschaft
Wirksamkeit, so ist der Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember desjenigen
Jahres, in dem die Satzungsänderung durch Eintragung im Handelsregister der
Gesellschaft wirksam wird, ein Rumpfgeschäftsjahr.
§ 1 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:
"Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr. Der Zeitraum vom 1.
Oktober bis zum 31. Dezember desjenigen Jahres, in dem die Satzungsänderung
(Umstellung des Geschäftsjahres auf das Kalenderjahr) durch Eintragung im
Handelsregister der Gesellschaft wirksam wird, ist ein Rumpfgeschäftsjahr."
II. Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung
Das Grundkapital der Gesellschaft von Eur 33.084.988,00 ist im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt in 33.084.988 Stückaktien. Jede
Stückaktie gewährt eine Stimme, so dass die Gesamtzahl der Aktien und
Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung 33.084.988 beträgt. Die Gesellschaft
hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung am 9. Dezember 2016
3.268.777 eigene Stückaktien, aus denen ihr keine Rechte zustehen.
III. Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig angemeldet haben. Die
Anmeldung muss spätestens bis zum Ablauf (24.00 Uhr MEZ) des 16. Januar 2017 bei
der Gesellschaft unter der Adresse
Diebold Nixdorf Aktiengesellschaft
c/o DZ Bank AG
vertreten durch dwpbank
- DSHVG -
Landsberger Str. 187
80687 München
Fax: +49 (0) 69/5099 1110
E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de
zugegangen sein.
Die Anmeldung hat in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache
zu erfolgen. Die Aktionäre haben ihre Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts durch einen in Textform (§
126b BGB) durch das depotführende Institut erstellten besonderen Nachweis des
Anteilsbesitzes in deutscher oder englischer Sprache nachzuweisen. Der Nachweis
muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (sog.
Nachweisstichtag) beziehen, also auf den 2. Januar 2017, 0.00 Uhr MEZ, und der
Gesellschaft unter der vorstehenden Adresse spätestens bis zum Ablauf (24.00 Uhr
MEZ) des 16. Januar 2017 zugehen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die
Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär
nur, wer den Nachweis erbracht hat; insbesondere haben Veräußerungen oder
sonstige Übertragungen der Aktien nach dem Nachweisstichtag keine Bedeutung
für den Umfang und die Ausübung des gesetzlichen Teilnahme- und Stimmrechts des
bisherigen Aktionärs. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem
Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen
und erst danach Aktionär werden, sind weder teilnahme- noch stimmberechtigt,
soweit sie sich nicht von anderen Aktionären, die teilnahme- und stimmberechtigt
sind, entsprechend bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung bevollmächtigen
lassen. (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresDecember 09, 2016 11:15 ET (16:15 GMT)