STUTTGART (dpa-AFX) - Das Stuttgarter Landesarbeitsgericht hat Mitgliedern des Kärcher-Betriebsrats im Streit um Freistellungen Recht gegeben. Die zu Grunde liegende Betriebsvereinbarung sei im Wesentlichen geschlossen worden, um Minderheiten in der Wahrnehmung ihrer Rechte zu behindern, sagte der Vorsitzende Richter Roland Stöbe am Mittwoch. Sie sei gesetzeswidrig. Damit wurde das Urteil in erster Instanz bestätigt. In dem Verfahren ging es darum, ob Mitglieder der IG Metall nahen Liste im Betriebsrat am Kärcher-Stammsitz in Winnenden bei Fragen der Freistellung benachteiligt werden.
Kärcher beschäftigt in dem betreffenden Betrieb in Winnenden etwas mehr als 2000 seiner weltweit mehr als 11 000 Mitarbeiter. Der Gesetzgeber sieht für die Betriebsratsarbeit für Betriebe dieser Größe fünf Freistellungen vor. Bei Kärcher hatte der Vorgänger-Betriebsrat in einer Betriebsvereinbarung aber die Zahl der Freistellungen auf eine abgesenkt. Nur der wieder gewählte Betriebsratsvorsitzende Hans-Jörg Ziegler sollte demnach für die Betriebsratsarbeit dauerhaft freigestellt werden./ang/DP/stb
AXC0160 2016-12-14/14:54