Köln (ots) - Bei Wohnungsbränden kommt es immer wieder zu verheerenden Situationen. Giftgase wie Kohlenstoffdioxid oder Kohlenstoffmonoxid können innerhalb weniger Minuten zum Tode führen. Allein in Deutschland kamen im Jahr 2015 rund 400 Menschen durch Brände ums Leben. Rauchwarnmelder können diese Todesfälle, Verletzungen und Sachschäden verhindern. Seit Juni 2016 sind sie bundesweit vorgeschrieben. Dabei hat jedes Bundesland eigene Regelungen, was die Pflichten in Bezug auf die Installation und Wartung, die Ausstattung von Bestands- und Neubauten betrifft. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise sind Rauchmelder ab 1. Januar 2017 in Schlafzimmern und Fluren verpflichtend. Allgemein gilt: Ein Rauchwarnmelder muss zuverlässig arbeiten und korrekt montiert sein. "Von technischer Seite werden hohe Anforderungen an die Zuverlässigkeit von Rauchwarnmeldern zum Brandschutz gestellt", weiß Oliver Brumm, Geschäftsfeldleiter elektrische Produkte bei TÜV Rheinland. TÜV Rheinland prüft in Kooperation mit dem KRIWAN Testzentrum Rauchwarnmelder auf ihre Sicherheit und Qualität. Die Sicherheitsanforderungen an Rauchwarnmelder werden in der Europäischen Norm EN 14604 geregelt.
In Küche und Bad ist die Installation von Rauchmeldern nicht sinnvoll, denn die Sensoren reagieren auch auf Wasserdampf und würden Fehlalarm auslösen. Für größere Wohnungen und Häuser empfiehlt TÜV Rheinland vernetzbare Rauchwarnmelder: Hier schlagen alle Geräte Alarm, sobald ein Sensor Rauch erkennt. Das erhöht die Sicherheit. "Mit 85 Dezibel ist der Warnton eines Rauchwarnmelders zwar sehr laut. Ohne Vernetzung ist ein im Keller ausgelöster Alarm im Obergeschoss aber eventuell nicht zuverlässig zu hören", so der TÜV Rheinland-Experte. Die Funktion sollte monatlich durch Drücken des Testknopfs geprüft werden. Lässt die Leistung der Batterie nach, geben Rauchwarnmelder einen kurzen, piependen Warnton ab. Beim Batteriewechsel ist stets der vom Hersteller angegebene Batterietyp einzusetzen. Angaben dazu gibt es auf dem Typenschild und in der Bedienungsanleitung. Geräte mit fest verbauter Langzeitbatterie sind wartungsarm und etwa zehn Jahre lang einsatzbereit. Zuverlässige Rauchwarnmelder tragen das CE-Zeichen, das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit bzw. das "Q" mit Flamme, das besonders sicherheitsgeprüfte Geräte kennzeichnet.
OTS: TÜV Rheinland AG newsroom: http://www.presseportal.de/nr/31385 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_31385.rss2
Pressekontakt: Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen: Ralf Diekmann, Tel.: +49 2 21/8 06-1972 Die aktuellen Presseinformationen sowie themenbezogene Fotos und Videos erhalten Sie auch per E-Mail über presse@de.tuv.com sowie im Internet: www.tuv.com/presse und www.twitter.com/tuvcom_presse
In Küche und Bad ist die Installation von Rauchmeldern nicht sinnvoll, denn die Sensoren reagieren auch auf Wasserdampf und würden Fehlalarm auslösen. Für größere Wohnungen und Häuser empfiehlt TÜV Rheinland vernetzbare Rauchwarnmelder: Hier schlagen alle Geräte Alarm, sobald ein Sensor Rauch erkennt. Das erhöht die Sicherheit. "Mit 85 Dezibel ist der Warnton eines Rauchwarnmelders zwar sehr laut. Ohne Vernetzung ist ein im Keller ausgelöster Alarm im Obergeschoss aber eventuell nicht zuverlässig zu hören", so der TÜV Rheinland-Experte. Die Funktion sollte monatlich durch Drücken des Testknopfs geprüft werden. Lässt die Leistung der Batterie nach, geben Rauchwarnmelder einen kurzen, piependen Warnton ab. Beim Batteriewechsel ist stets der vom Hersteller angegebene Batterietyp einzusetzen. Angaben dazu gibt es auf dem Typenschild und in der Bedienungsanleitung. Geräte mit fest verbauter Langzeitbatterie sind wartungsarm und etwa zehn Jahre lang einsatzbereit. Zuverlässige Rauchwarnmelder tragen das CE-Zeichen, das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit bzw. das "Q" mit Flamme, das besonders sicherheitsgeprüfte Geräte kennzeichnet.
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