Beschluss
Auf Antrag der Gesellschaft wird die Zulassung der auf den Namen lautenden Stammaktien der i:FAO Aktiengesellschaft gemäß § 39 Abs. 2 Nr. 1 BörsG i.V.m. § 46 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und § 46 Abs. 3 Satz 1 BörsO widerrufen. Der Widerruf wird mit Ablauf des 23. Dezember 2016 wirksam.
Die sofortige Vollziehung des Widerrufsbescheids wird angeordnet.
Frankfurt am Main, 20. Dezember 2016
Frankfurter Wertpapierbörse, Geschäftsführung
Auf Antrag der Gesellschaft wird die Zulassung der auf den Namen lautenden Stammaktien der i:FAO Aktiengesellschaft gemäß § 39 Abs. 2 Nr. 1 BörsG i.V.m. § 46 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und § 46 Abs. 3 Satz 1 BörsO widerrufen. Der Widerruf wird mit Ablauf des 23. Dezember 2016 wirksam.
Die sofortige Vollziehung des Widerrufsbescheids wird angeordnet.
Frankfurt am Main, 20. Dezember 2016
Frankfurter Wertpapierbörse, Geschäftsführung