Beschluss
Auf Antrag der Gesellschaft wird die Zulassung der auf den Inhaber lautenden Stammaktien der Sachsenmilch Aktiengesellschaft gemäß § 39 Abs. 2 Nr. 1 BörsG i.V.m. § 46 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und § 46 Abs. 3 Satz 1 BörsO widerrufen. Der Widerruf wird mit Ablauf des 23.Dezember 2016 wirksam.
Frankfurt am Main, 20. Dezember 2016
Frankfurter Wertpapierbörse, Geschäftsführung
Auf Antrag der Gesellschaft wird die Zulassung der auf den Inhaber lautenden Stammaktien der Sachsenmilch Aktiengesellschaft gemäß § 39 Abs. 2 Nr. 1 BörsG i.V.m. § 46 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und § 46 Abs. 3 Satz 1 BörsO widerrufen. Der Widerruf wird mit Ablauf des 23.Dezember 2016 wirksam.
Frankfurt am Main, 20. Dezember 2016
Frankfurter Wertpapierbörse, Geschäftsführung