Stern Immobilien AG muss gesamten Aufsichtsrat gerichtlich neu bestellen lassen: Hintergrund ist, dass die reguläre Amtszeit des bisherigen Aufsichtsrat am 31. August 2015 nach Ablauf einer fünfjährigen Amtszeit standardmäßig geendet hatte und es offenbar versäumt wurde, schon früher einen neuen zu bestellen. Nicht gerade vertrauenswürdig ist zudem der Umstand, dass seitdem deshalb keine Beschlüsse ...Den vollständigen Artikel lesen ...