Amtsgericht Neuruppin lässt Insolvenzplan der KTG Energie AG zu: Nach Eingang der (freiwilligen) Stellungnahmen der Mitglieder des Gläubigerausschusses wird das Insolvenzgericht den Erörterungs- und Abstimmungstermin anberaumen. Der Insolvenzplan wird auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der Plan sieht u.a. vor, dass zwei Planinvestoren Kapital in ...Den vollständigen Artikel lesen ...