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5 neue REGELUNGEN im Jahr 2017

Von Andreas Kißler

BERLIN (Dow Jones)--Mit dem neuen Jahr treten zahlreiche neue Gesetze und Verordnungen in Kraft. Unter anderem kommt es damit im Wahljahr zu Steuererleichterungen, und es gibt Änderungen bei den Sozialabgaben. Gutverdiener müssen dabei mit höheren Sozialabgaben rechnen. Ältere Arbeitnehmer können künftig ihren Übergang in den Ruhestand flexibler gestalten. Die Förderung erneuerbarer Energien folgt künftig dem Wettbewerb.

Hier die wichtigsten vom Bundesfinanz- und vom Bundeswirtschaftsministerium sowie der Postbank genannten Änderungen in 5 Bereichen:

1. Steuererleichterungen 
 

Die Bundesregierung möchte Steuerzahler im kommenden Jahr um insgesamt 6,3 Milliarden Euro entlasten. Ab Januar kommt es zu einer Anhebung des Steuer-Grundfreibetrags von jetzt 8.652 Euro um 168 Euro auf 8.820 Euro und des Kinderfreibetrags von jetzt 4.608 Euro um 108 Euro auf 4.716 Euro. Ab 2018 sollen weitere 200 Euro beim Grund- und 72 Euro beim Kinderfreibetrag hinzukommen.

Eine zusätzliche Entlastung soll eine Entschärfung der Steuerkurve bringen, um die so genannte "kalte Progression" abzubauen. Für 2017 ist eine Anpassung der Tarifeckwerte um 0,73 Prozent geplant und für 2018 um 1,65 Prozent. So sollen die Beschäftigten mehr von Lohnerhöhungen übrig behalten.

2. Höhere Bemessungsgrenzen 
 

In der Renten- und Arbeitslosenversicherung gibt es ab Januar höhere Beitragsbemessungsgrenzen. In den alten Bundesländern steigt die Grenze, bis zu der Pflichtbeiträge anfallen, von 6.200 Euro auf 6.350 Euro brutto im Monat und in den neuen Bundesländern von 5.400 Euro auf 5.700 Euro. Gut verdienende Beschäftigte im Osten müssen dann laut Postbank mit einer Beitragssteigerung um 28 Euro rechnen.

Angehoben wird auch die Bemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Hier steigt das Limit von 4.237,50 Euro auf 4.350 Euro im Monat. Zum 1. Januar tritt zudem die dritte Stufe des Pflegestärkungsgesetzes in Kraft. Unter anderem werden damit die bisherigen drei Pflegestufen durch fünf neue Pflegegrade ersetzt.

3. Flexi-Rente 
 

Das neue Flexi-Rentengesetz soll Arbeitnehmern zwischen 63 und 67 Jahren einen besseren Übergang in den Ruhestand ermöglichen. Mit ihm fallen die bisher starren Hinzuverdienstgrenzen weg. Rentnern, die ab einem Alter von 63 Jahren mehr als 6.300 Euro pro Jahr hinzuverdienen, werden nach den neuen Regeln 40 Prozent des darüber liegenden Betrags von der Rente abgezogen. Wer eine vorgezogene Vollrente bezieht und trotzdem weiterarbeitet, erhöht aber mit den Beitragszahlungen seine zukünftigen Rentenansprüche.

4. Erneuerbare Energien 
 

Mit der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2017) beginnt laut Wirtschaftsministerium die nächste Phase der Energiewende. Dabei gibt es einen Paradigmenwechsel, denn die Vergütungshöhe des erneuerbaren Stroms wird ab dem 1. Januar 2017 nicht wie bisher staatlich festgelegt sondern durch Ausschreibungen am Markt ermittelt.

Neue Photovoltaik-Anlagen, Windräder oder Biogas-Anlagen stellen sich damit dem Wettbewerb und nehmen an Ausschreibungen teil. Den Zuschlag soll erhalten, wer den niedrigsten Preis bietet. Angepasst werden zum 1. Januar auch die Regelungen zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und zur Eigenversorgung im EEG. Die KWK-Förderung wird für kleine Anlagen zwischen 1 und 50 MW ausgeschrieben.

5.  Neues TV-Effizienzlabel 
 

Seit Ende 2011 müssen Fernsehgeräte ein EU-Energielabel tragen, das von den Farben grün (sehr energieeffizient) bis rot (wenig energieeffizient) reicht und den Kunden beim Kauf möglichst energieeffizienter Produkte helfen soll. Bei Fernsehgeräten wird die Skala, die derzeit von Energieeffizienzklasse A bis Effizienzklasse G reicht, ab 2017 erweitert. Dann soll sie von "A++" bis "E" reichen. Ab Januar 2020 sollen dann die Stufen "A+++" bis "D" eingeführt werden. Für besonders energieeffizienten Fernseher können die Hersteller aber schon zuvor freiwillig die Einteilung "A+++" bis "D" verwenden.

Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com

DJG/ank/bam

(END) Dow Jones Newswires

December 30, 2016 12:15 ET (17:15 GMT)

Copyright (c) 2016 Dow Jones & Company, Inc.

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