Köln (ots) - Auf stark verschneiten Gebirgsstraßen kapitulieren selbst die besten Winterreifen. Jetzt können nur noch Schneeketten für ausreichend Traktion sorgen. Wichtig: "Bei montierten Schneeketten beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit Tempo 50", betont Steffen Mißbach, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland. Bei der Montage die Bedienungsanleitung des Herstellers befolgen. Und: Die Ketten immer auf der Antriebsachse montieren, bei Allradfahrzeugen auf der permanent angetriebenen Achse. Ein Blick in die Betriebsanleitung des Autos hilft im Zweifel weiter. Generell gilt zudem, dass Ketten nur dann benutzen werden, wenn die Fahrbahn mit einer dicken Schneedecke überzogen ist, denn auf Asphalt verschleißen die Ketten schnell.
Verkehrsschild signalisiert Kettenpflicht
In höher gelegenen Mittelgebirgsgebieten und alpinen Regionen sind im Winter auf manchen Strecken Schneeketten zwingend vorgeschrieben - auch für Allradler. Dies signalisiert ein rundes, blaues Verkehrsschild mit weißem Rand und schwarzer Schneekette. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Straßen hinter dem Verkehrsschild zunächst noch schnee- und eisfrei sind. Wer dies missachtet, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Beim Kauf auf passende Größe achten
Beim Kauf der Ketten darauf achten, dass sie auf die Reifen passen und auf die Reifengröße abgestimmt sind. Leichtmetall- oder Zubehörräder müssen für den Schneekettenbetrieb geeignet sein. Infos darüber liefern die Zulassungsbedingungen der Räder. Bei der Serienbereifung ist in der Regel immer eine Rad-Reifen-Kombination für Schneeketten zugelassen. Hierzu gibt die Betriebsanleitung Auskunft. Die erlaubten Dimensionen der verwendbaren Winterreifen stehen auf der Kettenverpackung. In sehr engen Radhäusern haben sich besonders feingliedrige Ketten bewährt. Damit im Ernstfall jeder Handgriff sitzt, am besten die Montage der Ketten bei einer Trockenübung zu Hause trainieren. Übrigens: "Sogenannte aufsteckbare Anfahrhilfen sind offiziell kein Kettenersatz, sondern dienen lediglich dazu, einen festgefahrenen Wagen wieder flott zu bekommen", sagt TÜV Rheinland-Fachmann Mißbach.
OTS: TÜV Rheinland AG newsroom: http://www.presseportal.de/nr/31385 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_31385.rss2
Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
Wolfgang Partz, Presse, Tel.: 0221/806-2290 Die aktuellen Presseinformationen sowie themenbezogene Fotos und Videos erhalten Sie auch per E-Mail über presse@de.tuv.com sowie im Internet: www.tuv.com/presse und www.twitter.com/tuvcom_presse
Verkehrsschild signalisiert Kettenpflicht
In höher gelegenen Mittelgebirgsgebieten und alpinen Regionen sind im Winter auf manchen Strecken Schneeketten zwingend vorgeschrieben - auch für Allradler. Dies signalisiert ein rundes, blaues Verkehrsschild mit weißem Rand und schwarzer Schneekette. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Straßen hinter dem Verkehrsschild zunächst noch schnee- und eisfrei sind. Wer dies missachtet, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Beim Kauf auf passende Größe achten
Beim Kauf der Ketten darauf achten, dass sie auf die Reifen passen und auf die Reifengröße abgestimmt sind. Leichtmetall- oder Zubehörräder müssen für den Schneekettenbetrieb geeignet sein. Infos darüber liefern die Zulassungsbedingungen der Räder. Bei der Serienbereifung ist in der Regel immer eine Rad-Reifen-Kombination für Schneeketten zugelassen. Hierzu gibt die Betriebsanleitung Auskunft. Die erlaubten Dimensionen der verwendbaren Winterreifen stehen auf der Kettenverpackung. In sehr engen Radhäusern haben sich besonders feingliedrige Ketten bewährt. Damit im Ernstfall jeder Handgriff sitzt, am besten die Montage der Ketten bei einer Trockenübung zu Hause trainieren. Übrigens: "Sogenannte aufsteckbare Anfahrhilfen sind offiziell kein Kettenersatz, sondern dienen lediglich dazu, einen festgefahrenen Wagen wieder flott zu bekommen", sagt TÜV Rheinland-Fachmann Mißbach.
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