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Dow Jones News
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DGAP-HV: FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft: -2-

DJ DGAP-HV: FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.02.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 16.02.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-01-06 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft Landsberg am Lech 
WKN 577410/ISIN DE0005774103 Hiermit laden wir die 
Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Donnerstag, 
den 16. Februar 2017 um 10.00 Uhr im Konferenzzentrum 
München der Hanns-Seidel-Stiftung e.V., 
Lazarettstraße 33, 80636 München (U-Bahn-Linie U1, 
Station Maillinger Straße, Ausgang 
Lazarettstraße, 
ca. 500 Meter immer der Beschilderung 'Deutsches 
Herzzentrum' folgen) stattfindenden ordentlichen 
Hauptversammlung ein. Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   zum 30. Juni 2016 und des Lageberichts für 
   die Aktiengesellschaft, sowie des gebilligten 
   Konzernabschlusses zum 30. Juni 2016 und des 
   Konzernlageberichts mit dem Bericht des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
   2015/2016.* 
2. *Verwendung des Bilanzgewinns.* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn der FORTEC Elektronik 
   Aktiengesellschaft des Geschäftsjahres 
   2015/2016 in Höhe von EUR 3.741.563,99 zur 
   Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,60 je 
   Stückaktie auf das Grundkapital vom 30. Juni 
   2016 von EUR 2.954.943,00 zu verwenden und 
   EUR 1.968.598,19 auf neue Rechnung 
   vorzutragen. 
3. *Entlastung des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2015/2016.* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor 
   Entlastung zu erteilen. 
4. *Entlastung des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2015/2016.* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor 
   Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die individualisierte 
   Veröffentlichung der Vergütung des 
   Vorstands.* 
 
   Am 11. August 2005 ist das Gesetz über die 
   Offenlegung der Vorstandsvergütungen 
   (VorstOG) in Kraft getreten. Das Gesetz sieht 
   vor, dass die individualisierte Offenlegung 
   der Vorstandsvergütungen per 
   Hauptversammlungsbeschluss unterbleiben kann. 
   Dieser Beschluss kann maximal für einen 
   Zeitraum von fünf Jahren gefasst werden und 
   bedarf einer Mehrheit, die mindestens drei 
   Viertel des bei der Beschlussfassung 
   vertretenen Grundkapitals umfasst. Die 
   Hauptversammlung vom 15. Dezember 2011 hat 
   beschlossen, dass die individualisierte 
   Offenlegung der Verstandsvergütung für die 
   5-Jahresperiode bis Dezember 2016 
   unterbleiben kann. Nachdem diese Ermächtigung 
   ausgelaufen ist, schlagen Vorstand und 
   Aufsichtsrat nunmehr vor, für die nächsten 5 
   Jahre zu beschließen: 
 
   Die gemäß § 285 Satz 1 Nr. 9 Buchstabe a 
   Satz 5 bis 9 sowie gemäß § 314 Absatz 1 
   Nr. 6 Buchstabe a Satz 5-9 des 
   Handelsgesetzbuches verlangten Angaben 
   unterbleiben bis zum Ablauf des 16. Februar 
   2022. 
6. *Beschlussfassung über die 
   Aufsichtsratsvergütung* 
 
   Die Vergütung des Aufsichtsrats wurde 
   letztmals im Jahr 2001 erhöht. Vorstand und 
   Aufsichtsrat sind der Meinung, dass die 
   Vergütung den inzwischen deutlich gestiegenen 
   Anforderungen an das Amt anzupassen sind. 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor 
   § 17 Abs. 2 der Satzung der FORTEC Elektronik 
   AG wie folgt zu ändern: 
 
   (2) Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält pro 
   Geschäftsjahr eine Vergütung von Euro 10.000. 
7. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2016/2017.* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor die Metropol 
   Audit GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   68165 Mannheim, zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2016/2017 zu wählen. 
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des 
Stimmrechts 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, 
die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft 
anmelden und ihre Berechtigung durch einen in Textform 
erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes 
durch das depotführende Institut nachweisen. Der 
Nachweis hat sich auf den Beginn des 26. Januar 2017 
(0.00 Uhr - Mitteleuropäische Zeit) zu beziehen. Die 
Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft 
unter der Adresse: 
 
FORTEC Elektronik AG 
Hauptversammlungsstelle 
Ismaninger Str. 7 
85609 Aschheim 
 
spätestens mit Ablauf des 09. Februar 2017 zugehen. 
 
Stimmrechtsvertretung 
 
Die Aktionäre sind berechtigt, ihr Stimmrecht durch 
einen Bevollmächtigten, ein Kreditinstitut oder durch 
eine Vereinigung von Aktionären ausüben zu lassen. Die 
Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis 
der Bevollmächtigung bedürfen der Textform. Der 
Nachweis der Bevollmächtigung kann der Gesellschaft 
entweder auf dem Postweg unter der Adresse: 
 
FORTEC Elektronik AG 
Hauptversammlungsstelle 
Ismaninger Str. 7 
85609 Aschheim 
 
oder elektronisch unter aktie@fortecag.de übermittelt 
werden. 
 
Aktien und Stimmrechte 
 
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 
2.954.943,00 und ist eingeteilt in 2.954.943 
Stückaktien. Die Zahl der Aktien, die ein Stimmrecht 
gewähren, also die Gesamtzahl der Aktien abzüglich der 
zum Zeitpunkt der Einberufung von der Gesellschaft 
gehaltenen oder ihr gemäß § 71d AktG 
zuzurechnenden eigenen Aktien, beträgt zu diesem 
Zeitpunkt 2.954.943 Aktien. 
 
Rechte der Aktionäre 
 
*a) Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 
500.000 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände 
auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgegeben werden. 
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist 
schriftlich an den Vorstand der FORTEC Elektronik AG zu 
richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage 
vor der Versammlung zugehen. Der Tag des Zugangs und 
der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht 
mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist somit 
der 16. Januar 2017, 24:00 Uhr MEZ. Für die 
Übermittlung von Tagesordnungsergänzungspunkten 
ist folgende Adresse maßgeblich: 
 
FORTEC Elektronik AG 
Hauptversammlungsstelle 
Ismaninger Str. 7 
85609 Aschheim 
 
*b) Gegenanträge und Wahlvorschläge* 
 
Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu Punkten 
der Tagesordnung oder Wahlvorschläge zu übersenden. 
Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. 
Die Gesellschaft wird Anträge von Aktionären 
einschließlich des Namens des Aktionärs, der 
Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der 
Verwaltung unter www.fortec.ag und dort unter der 
Schaltfläche Aktie unter dem Stichpunkt 
Hauptversammlung zugänglich machen, wenn der Aktionär 
mindestens 14 Tage vor der Versammlung der Gesellschaft 
einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand 
und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der 
Tagesordnung mit Begründung übersandt hat. Der Tag des 
Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei 
nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist 
somit der 1. Februar 2017, 24:00 Uhr. Diese Regelungen 
gelten sinngemäß für Wahlvorschläge. 
 
Der Wahlvorschlag braucht nicht begründet zu werden. 
Der Vorstand braucht Wahlvorschläge von Aktionären 
außer in den Fällen des § 126 Abs. 2 AktG auch 
dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese nicht die 
Angaben nach § 124 Abs. 3 AktG (Name, ausgeübter Beruf 
und Wohnort) und § 125 Abs. 1 S. 5 AktG (Mitgliedschaft 
in anderen Aufsichtsräten) enthalten. Für die 
Übermittlung von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen 
ist folgende Adresse maßgeblich: 
 
FORTEC Elektronik AG 
Hauptversammlungsstelle 
Ismaninger Str. 7 
85609 Aschheim 
 
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der 
Hauptversammlung Gegenanträge zu verschiedenen 
Tagesordnungspunkten und Wahlvorschläge zur Wahl des 
Abschlussprüfers (Tagesordnungspunkt 7) auch ohne 
vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu 
stellen, bleibt unberührt. 
 
*c) Auskunftsrecht* 
 
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf 
Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft 
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit 
sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands 
der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht 
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und 
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem 
verbundenen Unternehmen. Unter bestimmten, in § 131 
Abs. 3 AktG näher ausgeführten Voraussetzungen darf der 
Vorstand die Auskunft verweigern. 
 
*d) Veröffentlichung* 
 
Die Einberufung ist am 6. Januar 2016 im elektronischen 
Bundesanzeiger bekannt gemacht und zusätzlich solchen 
Medien zur Veröffentlichung zugeleitet worden, bei 
denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die 
Informationen in der gesamten Europäischen Union 
verbreiten. 
 
Ab Einberufung der Hauptversammlung können die 
Unterlagen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

January 06, 2017 09:05 ET (14:05 GMT)

sowie im Internet unter www.fortec.ag und dort unter 
der Schaltfläche Aktie unter dem Stichpunkt 
Hauptversammlung eingesehen werden. Auf Verlangen 
erhält jeder Aktionär eine kostenfreie Abschrift dieser 
Unterlagen. 
 
Landsberg, im Januar 2017 
 
_Der Vorstand_ 
 
2017-01-06 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft 
             Lechwiesenstr. 9 
             86899 Landsberg 
             Deutschland 
E-Mail:      aktie@fortecag.de 
Internet:    http://www.fortecag.de/ 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
534631 2017-01-06 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

January 06, 2017 09:05 ET (14:05 GMT)

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