von Martin Reim, Euro am Sonntag Wer die sogenannte Kapitalabfindung wählt, sich also sein Guthaben beim Eintritt in den Ruhestand auf einen Schlag überweisen lässt, muss enorm viel an Steuern bezahlen. Dieses Vorgehen des Fiskus hat der Bundesfinanzhof für rechtens erklärt. Konkret ging es um eine Frau, die ihre ...Den vollständigen Artikel lesen ...