KTG Energie AG lädt am 3. Februar 2017 zur Abstimmung über den Insolvenzplan: Das Amtsgericht Neuruppin hat den eingereichten Insolvenzplan zur Einsichtnahme niedergelegt und den Erörterungs- und Abstimmungstermin für den 3. Februar nach der bereits terminierten Gläubigerversammlung anberaumt. Der Insolvenzplan sieht u.a. vor, dass zwei Planinvestoren, je eine Tochtergesellschaft des KTG Energie-Mehrheitsaktionärs, ...Den vollständigen Artikel lesen ...