Straubing (ots) - Nach dem Willen des Gesetzgebers ist die Freigabe an sehr eng gesteckte Vorgaben gebunden. Der Patient muss schwer krank sein und beispielsweise an chronischen Schmerzen oder an den Folgen einer Krebstherapie leiden. Genau er aber, der unter schweren chronischen Schmerzen oder Appetitlosigkeit leidet, profitiert von dem Gesetz. Endlich ist die Politik über ihren Schatten gesprungen.
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