MÜNCHEN/WOLFSBURG (dpa-AFX) - Die Münchner Staatsanwaltschaft hat
im Zusammenhang mit dem Volkswagen-Dieselskandal
"Wir halten das Vorgehen der Staatsanwaltschaft München in jeder Hinsicht für inakzeptabel", teilte VW am Donnerstag in Wolfsburg mit. Die Durchsuchung einer vom Unternehmen beauftragten Rechtsanwaltskanzlei verstoße gegen die in der Strafprozessordnung festgeschriebenen rechtsstaatlichen Grundsätze. Dies habe das Bundesverfassungsgericht im Fall einer anderen Kanzlei ausdrücklich hervorgehoben. "Wir werden mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln hiergegen vorgehen."
Über die Durchsuchung der Anwaltskanzlei hatte das "Handelsblatt" berichtet. Am Mittwoch hatten während der Jahrespressekonferenz von Audi mehr als 100 Polizisten und Staatsanwälte unter anderem die Zentrale der VW-Tochter in Ingolstadt durchsucht. Oberstaatsanwalt Ken Heidenreich sprach von einer "unglücklichen Terminkollision. Das war in keiner Weise beabsichtigt.". Zu den Vorwürfen von VW verwies er darauf, dass die Staatsanwaltschaft Durchsuchungsbeschlüsse des Amtsgerichts München vollzogen habe.
Die Ermittler wollen herausfinden, wer beteiligt war an der manipulierten Abgas-Software bei Audi-Dieselmotoren und an den falschen Versprechen gegenüber Autokäufern in den USA. Der Verdacht lautet "Betrug und strafbare Werbung".
Der Frankfurter Strafrechtsexperte Stefan Kirsch sagte der dpa, eine Anwaltskanzlei dürfe grundsätzlich nicht durchsucht werden. "Es gibt nur eine Ausnahme: Wenn ein Anwalt im Verdacht steht, an einer Straftat beteiligt zu sein." Das regle die Strafprozessordnung in Paragraph 160a eindeutig. Ein Untersuchungsausschuss des Bundestages hatte jüngst die Anwaltskanzlei Freshfield durchsuchen lassen wollen, die Mandanten bei sogenannten Cum-Ex-Geschäften beraten hatte. Dies hatte der Bundesgerichtshof jedoch untersagt./csc/DP/edh
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