Bonn - Die Nestlé Deutschland AG hat im Kartellverfahren gegen Hersteller von Konsumgütern im Dezember 2016 ihren Einspruch gegen den Bußgeldbescheid des Bundeskartellamtes zurückgenommen, so das Bundeskartellamt in einer aktuellen Pressemitteilung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Pressemeldung: Damit sind nun alle der in diesem Verfahren vom Bundeskartellamt erlassenen Bußgeldbescheide rechtskräftig und das Verfahren ist beendet.Den vollständigen Artikel lesen ...