Berlin (ots) - Die Aufgabe des Verfassungsschutzes kann nicht darin bestehen, Wortmeldungen von Parteifunktionären - und seien sie noch so widerwärtig und moralisch verwerflich - auf Extremismusverdacht zu beschnüffeln. Für rechte Extremisten von der AfD gilt nichts anderes als für linke Extremisten in der Linken - sollen sie doch reden. Die Aufmerksamkeit des Geheimdienstes verdient nur der gewaltbereite oder gewalttätige Extremismus, der sich schon deshalb außerhalb der Meinungs- und Versammlungsfreiheit bewegt, weil Gewalt nicht vom Grundgesetz gedeckt ist. Die AfD ist kein Fall für den Verfassungsschutz, sondern für die politische und gesellschaftliche Debatte.
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