
KARLSRUHE (dpa-AFX) - Die Konzerne Vodafone
Vodafone zog vor Gericht, weil die Verfügungen angefochten und damit nicht bestandskräftig wurden. Doch vor dem Landgericht (LG) und dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt scheiterte das Unternehmen mit der Forderung nach Reduzierung und Rückzahlung. Das OLG begründete seine Entscheidung damit, dass es einen wirtschaftlichen Zusammenhang von Kauf- und Mietpreis beim Erwerb der regionalen Kabelgesellschaften im Jahr 2003 durch Vodafone von der Telekom gegeben habe. Eine Herabsetzung der Miete käme wirtschaftlich einer nachträglichen Minderung des Kaufpreises nahe. (Az.: KZR 2/15)/moe/DP/tos
ISIN DE0005557508 GB00BH4HKS39
AXC0018 2017-01-24/05:49