KARLSRUHE (dpa-AFX) - Im Streit um Mietkosten für
Kabelkanalanlagen zwischen den Konzernen Vodafone
Vodafone zog vor Gericht, weil die Verfügungen angefochten und damit nicht bestandskräftig wurden. Vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht Frankfurt scheiterte das Unternehmen mit der Forderung nach Reduzierung und Rückzahlung. Ein Jurist des Bundeskartellamtes sagte, er sehe einen Anspruch auf Anpassung des Mietpreises. Das Kartellrecht spiele für das Mitverhältnis eine Rolle. Der Anwalt der Telekom argumentierte, Vodafone habe wegen der festgesetzten Miete einen geringeren Kaufpreis bezahlt. Der Anwalt von Vodafone hielt dagegen, die Kalkulation könne nicht für unbestimmte Zeit gelten. (Az.: KZR 2/15)/moe/DP/tos
ISIN GB00BH4HKS39
AXC0112 2017-01-24/11:52