NEW YORK (dpa-AFX) - Die Deutsche Bank
Die Kläger werfen der Bank vor, bei der Verwahrung von mit Immobilienkrediten besicherten Wertpapieren treuhänderische Pflichten verletzt zu haben. Sie fordern 2,6 Milliarden Dollar (2,4 Mrd Euro) an Wiedergutmachung. Das Verfahren läuft bereits seit 2014. Nun gab der Richter ohne nähere Begründung den Einwänden der Bank zwar teilweise statt - ließ die Klage jedoch in wesentlichen Punkten zu. Eine Sprecherin der Deutschen Bank in New York wollte die Entscheidung des Gerichts auf Nachfrage nicht kommentieren.
Das Geldhaus hatte erst jüngst einen Vergleich über insgesamt 7,2 Milliarden Dollar mit dem US-Justizministerium wegen fauler Hypotheken-Deals, die zur letzten großen Finanzkrise beigetragen haben sollen, geschlossen. Diese Fälle sind aber nicht direkt vergleichbar. Bei der Anlegerklage geht es um die Rolle der Deutschen Bank als Treuhänder und nicht als Händler fauler Wertpapiere.
Sowohl der weltgrößte Vermögensverwalter Blackrock als auch die
Allianz-Fondstochter Pimco sind Großaktionäre der Deutschen Bank. Zu
den Klägern zählen zudem weitere institutionelle Investoren wie der
Versicherer Prudential
ISIN DE0005140008 GB0007099541
AXC0283 2017-01-24/18:30