
Solvesta AG: Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2016/I in Höhe von bis zu 6.800 neuen Aktien
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25.01.2017 / 20:48 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Solvesta AG: Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2016/I in Höhe von bis zu 6.800 neuen Aktien
München, 25. Januar 2017 - Der Vorstand der Solvesta AG (WKN: A12UKD, ISIN: DE000A12UKD1; Primärmarkt der Börse Düsseldorf) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das von der Hauptversammlung am 15. Dezember 2016 beschlossene Genehmigte Kapital 2016/I unter Ausschluss des Bezugsrechts in Höhe von bis zu 6.800 EUR, entsprechend bis zu 6.800 neuen Aktien mit voller Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres 2016, auszunutzen. Dementsprechend wird das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit 830.500 EUR auf bis zu 837.300 EUR durch Ausgabe von bis zu 6.800 neuen Aktien gegen Bareinlagen erhöht.
Der Ausgabebetrag der neuen Aktien liegt mit 32,30 EUR um ca. 14,9 % über dem Schlusskurs der im Primärmarkt der Börse Düsseldorf gehandelten Aktien der Gesellschaft an den zehn Börsentagen vor dem Tag dieser Beschlussfassung. Dieser betrug durchschnittlich ca. 28,10 EUR (nicht volumengewichtet). Am Tag vor dieser Beschlussfassung betrug der Schlusskurs 31,00 EUR. Damit übersteigt der Ausgabebetrag sowohl den nicht volumengewichteten durchschnittlichen Schlusskurs der letzten zehn Börsentage als auch den gestrigen Schlusskurs (um ca. 4,2%).
Die Emission erfolgt in einer Privatplatzierung.
Der Vorstand
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