Von Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones)--Abgeordnete verschiedener Fraktionen haben im Bundestag Änderungen an dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zu Immobilienblasen und Wohnkrediten angedeutet. Die Regierung plant mit dem Gesetz trotz Kritik aus Parlament und Finanzbranche verschärfte Vorgaben für die Banken bei drohenden Immobilienblasen und will zudem die bestehenden Regelungen zur nationalen Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie ändern, damit ältere Menschen und Familien auch weiterhin solche Kredite erhalten können.
Die finanzpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Antje Tillmann (CDU), wies in einer Debatte im Bundestag darauf hin, dass für den 8. März eine Expertenanhörung zu dem Gesetz geplant sei, und forderte dafür auch genaue Informationen über die Inhalte einer Verordnung, die die Details regeln soll. "Ob dieser Gesetzentwurf der richtige Weg ist, werden wir nach der Anhörung entscheiden", sagte Tillmann.
Der SPD-Finanzpolitiker Manfred Zöllmer verwies ausdrücklich darauf, dass kein Gesetz den Bundestag so verlasse, wie es hineingekommen sei. "Wir werden den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren sorgfältig prüfen", kündigte er an. "Wir werden unsere Hausaufgaben machen."
Gewerbliche Finanzierungen noch umstritten
Der Grünen-Finanzsprecher Gerhard Schick verteidigte den Gesetzentwurf aus dem Bundesfinanzministerium zwar insbesondere gegen Kritik der CSU, die einen Verzicht auf solche Maßnahmen fordert. "Nehmen Sie die Lehren aus der Finanzkrise bitte im Jahr acht nach Lehman immer noch ernst, sonst sind wir bald in der nächsten", mahnte er.
Zugleich sah Schick aber Änderungsbedarf "an verschiedenen Stellen" und forderte unter anderem auch eine Einbeziehung gewerblicher Finanzierungen. Dies verlangte auch der Linken-Finanzexperte Axel Troost. "Wir haben erhebliche Zweifel, ob zusätzliche Eingriffsrechte reichen, um eine solche Blase wirklich abwenden zu können", sagte er.
Die Finanzaufsicht Bafin soll nach dem von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) federführend ausgearbeiteten Gesetzentwurf im Fall einer drohenden Blase unmittelbar einschreiten und die Hürden für die Geldhäuser bei der Vergabe von Krediten für Wohnimmobilien erhöhen können. Es sollen zusätzliche Instrumente geschaffen werden, mit denen die Aufsicht Kreditgebern "zur Abwehr einer drohenden Gefahr für die Finanzstabilität" Kriterien für die Vergabe von Neukrediten vorgeben kann.
Bagatellkredite sollen außen vor bleiben
Die Instrumente sollten aber nur im Bedarfsfall zum Einsatz kommen, betonte Finanzstaatssekretär Michael Meister (CDU). "Wenn bei Ihnen ein Brand ausbricht und sie drücken den Feuermelder, dann hilft Ihnen das nur dann etwas, wenn Sie vorher eine Feuerwehr errichtet haben", verteidigte er die geplanten vorsorglichen Regelungen.
Vorgesehen sind Obergrenzen für das Verhältnis von Darlehenshöhe und Immobilienwert, für den Schuldendienst gemessen am Einkommen und das Verhältnis zwischen Gesamtverschuldung und Einkommen sowie eine zeitliche Vorgabe für die Tilgung eines bestimmten Darlehensanteils. Die Bafin soll aber auch Bagatellgrenzen festlegen können. "Anschlussfinanzierungen und Bagatellkredite sollen außen vor bleiben", betonte Meister im Bundestag. Der Gesetzentwurf betrifft laut Finanzministerium zudem nur Kredite für Bau und Erwerb von Immobilien, nicht aber für Umbau und Renovierung.
Die Finanzbranche hat diese Planungen für mögliche Beschränkungen der Kreditvergabe allerdings ebenso kritisiert wie die ebenfalls mit dem Gesetzentwurf geplante Präzisierung von Regelungen der Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Unter anderem soll ausdrücklich im Gesetz geregelt werden, dass - wie bisher schon - die Regelungen für Verbraucher-Darlehensverträge grundsätzlich nicht auf die sogenannten Immobilienverzehrkredite anwendbar seien, die der Alterssicherung dienen. Die Bankenbranche sieht darin aber noch Rechtsunsicherheiten.
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January 26, 2017 06:39 ET (11:39 GMT)
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