Potsdam (ots) - US-Präsident Donald Trumps Einreiseverbot für Angehörige von sieben mehrheitlich muslimisch geprägten Staaten wirkt sich offenbar auf den internationalen Flugverkehr aus.
Eve Büchner, Gründerin und Geschäftsführerin von refund.me: "Seit Erlass des Dekrets registrieren wir eine deutlich steigende Zahl von verzweifelten Anfragen gestrandeter Fluggäste."
Fluggesellschaften sind verpflichtet den hoheitlichen Bestimmungen Folge zu leisten.
Passagiere müssen damit rechnen, vom Flugverkehr in die USA ausgeschlossen zu werden. Das kann beim Check-in zu Verunsicherung beim Bodenpersonal und erheblichen Verzögerungen bei der Abfertigung führen. Eve Büchner rät daher betroffenen Fluggästen sich vor Abflug bei Ihrer Airline zu erkundigen und Rat bei zuständigen Botschaften einzuholen: "In jedem Fall sollten Sie eine Erstattung des ungenutzten Flugtickets verlangen, wenn Ihnen der Antritt der Reise verweigert wird. Die Änderung in den Einreisebestimmungen war unvorhersehbar und kann daher nicht zu Lasten des Fluggastes gehen."
So hat etwa die niederländische Fluggesellschaft KLM einen Hinweis auf der Startseite veröffentlicht, die Passagiere informiert und Kontaktmöglichkeiten anbietet, um Flüge umzubuchen oder eine Erstattung zu erhalten.
Andere Fluggesellschaften wie zum Beispiel Emirates mussten ihre Dienstpläne anpassen, da das Einreiseverbot auch für Piloten und Crews gilt.
refund.me verhilft Flugreisenden zu ihrem Recht, wenn ein Flug verspätet ist, ausfällt oder ein Passagier wegen Überbuchung oder aus anderen Gründen nicht mitkommen darf. Dafür gibt es bis zu 600EUR Entschädigung pro Person nach einer EU-Verordnung für Fluggastrechte (https://www.refund.me/de/fluggastrechte/) .
Über refund.me
Als globaler Dienstleister unterstützt das 2012 von der Unternehmerin Eve Büchner gegründete Start-up refund.me (https://refund.me/) Flugpassagiere und Geschäftsreisende bei der Durchsetzung ihrer Entschädigungsansprüche https://www.refund.me/de/flugverspaetung/ für Verspätungen, Flugausfälle, verpasste Anschlussflüge und Umbuchungen entsprechend der EU Verordnung (EG) 261/2004.
OTS: refund.me newsroom: http://www.presseportal.de/nr/106391 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_106391.rss2
Pressekontakt: press@refund.me
0172 905 18 69
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Fluggesellschaften sind verpflichtet den hoheitlichen Bestimmungen Folge zu leisten.
Passagiere müssen damit rechnen, vom Flugverkehr in die USA ausgeschlossen zu werden. Das kann beim Check-in zu Verunsicherung beim Bodenpersonal und erheblichen Verzögerungen bei der Abfertigung führen. Eve Büchner rät daher betroffenen Fluggästen sich vor Abflug bei Ihrer Airline zu erkundigen und Rat bei zuständigen Botschaften einzuholen: "In jedem Fall sollten Sie eine Erstattung des ungenutzten Flugtickets verlangen, wenn Ihnen der Antritt der Reise verweigert wird. Die Änderung in den Einreisebestimmungen war unvorhersehbar und kann daher nicht zu Lasten des Fluggastes gehen."
So hat etwa die niederländische Fluggesellschaft KLM einen Hinweis auf der Startseite veröffentlicht, die Passagiere informiert und Kontaktmöglichkeiten anbietet, um Flüge umzubuchen oder eine Erstattung zu erhalten.
Andere Fluggesellschaften wie zum Beispiel Emirates mussten ihre Dienstpläne anpassen, da das Einreiseverbot auch für Piloten und Crews gilt.
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