FRANKFURT/KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof hat die
Anlegerschutzklagen zum zweiten Börsengang der Deutschen Telekom
Damit endet der "kleine Telekom-Prozess" ganz anders als die weit größere Auseinandersetzung um den dritten Börsengang, der ein Jahr später stattgefunden hatte. Hier können sich rund 16 000 Kleinaktionäre oder ihre Erben noch Hoffnung auf Schadenersatz für Kursverluste in Höhe von rund 80 Millionen Euro machen: Die Bundesrichter hatten in diesem Fall einen schweren Prospektfehler im Zusammenhang mit dem US-Mobilfunker Sprint festgestellt. Dieser Deal hat 1999 keine Rolle gespielt.
Gleichwohl muss auch zum dritten Börsengang noch einmal der BGH entscheiden, weil das Oberlandesgericht Frankfurt anhand einer Musterklage in der Vorinstanz meinte, dass die Anlageentscheidung der Kläger individuell überprüft werden müsse. Dagegen hat die Kanzlei Tilp erneut Rechtsbeschwerde eingelegt./ceb/DP/she
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AXC0194 2017-02-01/15:59