
WIEN (dpa-AFX) - Aus Klimaschutzgründen darf am Flughafen in
Wien-Schwechat keine dritte Lande- und Startbahn gebaut werden. Das
Bundesverwaltungsgericht (BVwG) wies am Donnerstag einen Antrag zur
Errichtung und zum Betrieb einer weiteren Flughafenpiste ab. "Durch
den Bau der dritten Piste am Flughafen Wien
Die hohe CO2-Belastung sei gewichtiger einzuschätzen als die wirtschaftlichen und arbeitmarktpolitischen Interessen. Die Möglichkeiten des Flughafens, den Ausstoß von Treibhausgasen durch eigene Maßnahmen zu verringern, seien nicht ausreichend. "Auch ist die Erhaltung wertvollen Ackerlands für zukünftige Generationen zur Nahrungsmittelversorgung dringend geboten", so das Urteil.(AZ: W109 2000179-1/291E)
Ein Flughafensprecher bedauerte das Urteil und kündigte juristischen Widerstand an. "Die Flughafen Wien AG wird gegen diesen Bescheid vorgehen und in dieser Frage den Verwaltungsgerichtshof befassen", sagte der Sprecher. Ohne weitere Piste seien die Wettbewerbschancen des Wirtschafts- und Tourismusstandortes Österreich bedroht. Schwechat ist mit 22,8 Millionen Passagieren (2015) ein wichtiges Drehkreuz gerade für den Flugverkehr in Ost- und Südosteuropa./mrd/DP/jha
ISIN AT0000911805
AXC0285 2017-02-09/18:57