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APA ots news: Wiener Städtische Versicherung: Drohnen am Vormarsch - großer Spaß, großes Risiko

APA ots news: Wiener Städtische Versicherung: Drohnen am Vormarsch - großer Spaß, großes Risiko

Wien (APA-ots) - Sie sind klein, preisgünstig, machen Spaß und sind leicht zu bedienen: Immer öfter sieht man Drohnen im öffentlichen Raum. Schätzungen zufolge gibt es bereits zwischen 50.000 und 100.000 Stück in Österreich - und es werden laufend mehr! Aber Vorsicht: Schäden, die durch Drohnen verursacht werden können, sind nicht zu unterschätzen.

Ihre Nutzung ist vielfältig: Berufsfotografen, Ziviltechniker, die Filmindustrie, Kartographen, Landvermesser usw. nützen Drohnen für Luftbildaufnahmen, und sie leisten unter anderem gute Dienste für Eventberichterstattung oder Sachverständigen-Gutachten. Der "Winzerfalke" z.B. ist eine Drohne in Raubvogel-Form mit einer Spannweite von zwei Metern und einem Soundmodul zur Abschreckung von Staren in Weingärten.

Der Drohnen-Boom bringt aber auch Nachteile mit sich. "Die Besitzerinnen oder Besitzer sind sich der Gefahren, die Drohnen mit sich bringen können, vielfach nicht bewusst", sagt Doris Wendler, Vorstandsdirektorin der Wiener Städtischen Versicherung. "Außerdem orten wir große Wissensdefizite punkto Nutzungseinschränkungen, Bewilligungs- und Versicherungspflichten."

Die Bandbreite jener Schäden, die durch Drohnen verursacht werden können, ist groß: Von Beschädigungen an Stromleitungen, Bäumen, Flugzeugen und Gebäuden bis hin zu Verletzungen an Menschen oder Tieren, können Drohnen einiges anrichten. Der Propeller kann Schnittverletzungen oder Hörschäden verursachen, bei einem Kurzschluss aufgrund defekter Elektronik in trockenen Gebieten droht Brandgefahr. Auch die Zahl der beschädigten Autos ist durch Drohnen stark angestiegen. Zusätzlich kann es auch zu Beeinträchtigung von Persönlichkeitsrechten, etwa durch das Filmen von Personen, kommen.

"Aufgrund der Komplexität des Themas sollte man sich unbedingt sachkundig beraten lassen", empfiehlt Wendler. "Die Wiener Städtische ist bereits seit den 50er Jahren als Luftfahrtversicherer tätig, unsere Aviation-Spezialisten informieren umfassend zu Bewilligungspflicht und Versicherung und stehen gerne mit kompetentem, individuellem Service zur Verfügung."

Zwtl.: "To dos" und "must haves" für Drohnen

Die Drohnenversicherung der Wiener Städtischen ersetzt Sach- und Personenschäden durch Drohnen. Eine Haftpflichtversicherung ist gemäß Luftfahrtgesetz (LFG) für Flugmodelle, die kein Spielzeug sind, und für Drohnen der Klasse 1 und 2, verpflichtend.

Vom Geschenk für Kinder bis zum Landvermessungsgerät im Wert von fünf Mio. Euro versichert die Wiener Städtische alle Flugmodelle - das sind solche, die ausschließlich zum Fliegen gedacht sind - und Drohnen der Klasse 1 mit der notwendigen Bewilligung der Austro-Control.

Die Prämien bewegen sich zwischen 130 und 175 Euro jährlich - je nachdem, ob privat oder gewerblich genützt - für eine Versicherungssumme von 1,5 Mio. Euro.

Zwtl.: Versicherungspflicht

Drohnen werden in mehrere Klassen eingeteilt: Spielzeuge, Flugmodelle (ohne Kamera) sowie unbemannte Luftfahrzeuge der 1. und 2. Klasse. Die meisten Hobby- und Freizeitdrohnen im Handel fallen in die Kategorie der unbemannten Luftfahrzeuge der Klasse 1.

Generell gilt: Für alle Drohnen, die nicht als Spielzeug (bis 250 g) definiert sind, besteht Versicherungspflicht UND - sobald sie für z.B. Foto- oder Filmflüge verwendet werden - zusätzlich Bewilligungspflicht durch die Austro-Control.

Zwtl.: Drohnen-Kategorien

Kleine Drohnen mit max. 250 g Abfluggewicht sind als "Spielzeug" klassifiziert. Sie müssen eine maximale Flughöhe von 30 m einhalten und sind nicht versicherungspflichtig.

Flugmodelle unter 25 kg sind kein Spielzeug im Sinn der oben angeführten Definition, es besteht Versicherungspflicht und sie unterliegen dem Luftfahrtgesetz.

Für Flugmodelle über 25 kg und Drohnen der Klasse 1 besteht Versicherungspflicht, sie unterliegen dem Luftfahrt-Gesetz UND sie benötigen eine Bewilligung durch die Austro-Control. Die Austro-Control legt die Verwendung, das Einsatzgebiet und die Piloten fest. Das Flugobjekt muss mit freiem Auge sichtbar sein.

Drohnen der Klasse 2 versichert die Wiener Städtische nicht. Das sind solche, die selbstständig im Flug verwendet und ohne Sichtverbindung betrieben werden, z.B. wenn der Pilot in Wien sitzt und die Drohne Stromleitungen in Tirol abfliegt.

Rückfragehinweis: 
   WIENER STÄDTISCHE Versicherung  
   Unternehmenskommunikation 
   Schottenring 30, 1010 Wien 
    
   Christian Kreuzer - Leitung 
   Tel.: +43 (0)50 350-21336 
   E-Mail: c.kreuzer@wienerstaedtische.at 
    
   Marion Ribarits 
   Tel.: +43 (0)50 350-21049 
   E-Mail: m.ribarits@wienerstaedtische.at 
    
   http://facebook.com/wienerstaedtische  
   http://twitter.com/wrstaedtische 
   http://instagram.com/wienerstaedtische

Die Presseaussendung finden Sie auch unter http://wienerstaedtische.at.

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/543/aom

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***

OTS0025 2017-02-13/09:41

AXC0048 2017-02-13/09:46

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