HERZOGENRATH (dpa-AFX) - Nach der gescheiterten Übernahme des
Spezialmaschinenbauers Aixtron
Der Bundesregierung werde vorgeworfen, eine außenwirtschaftliche Unbedenklichkeitsbescheinigung ohne genaue Prüfung und vorschnell erteilt zu haben, so der Sprecher der Kanzlei. Das Bundeswirtschaftsministerium hatte eine zunächst erteilte Genehmigung für den Verkauf von Aixtron an einen chinesischen Investor nach einem Veto aus den USA wieder zurückgenommen.
Dadurch seien die Aktionäre nach Darstellung der Anwaltskanzlei "völlig überrascht" worden, so die Kanzlei. Nur auf Basis des Vertrauens auf die Unbedenklichkeitsbescheinigung seien die Aktien dem Übernehmer angedient worden. Dadurch seien die Aktionäre schließlich auch gehindert gewesen, ihre Papiere anderwertig zu verkaufen.
Aixtron stellt Maschinen für die Chipindustrie her und steckt
wegen einer schwachen Auftragslage in der Krise. Ein Weg daraus
sollte die Übernahme durch chinesische Investoren sein. Diese
scheiterte allerdings kurz vor Weihnachten am Veto des damaligen
Präsidenten Barack Obama, der "Risiken für ie nationale Sicherheit
der USA" vorgebracht hatte. Die US-Regierung hatte ein
Mitspracherecht, weil das TecDax
ISIN DE0007203275 DE000A0WMPJ6
AXC0261 2017-02-14/16:51