Arbon (ots) - Arbon, 15. Februar 2017 - Nach dem erfolgreichen
Abschluss des öffentlichen Kauf- und Tauschangebots der Arbonia AG
("Arbonia") für sämtliche sich im Publikum befindenden Namenaktien
der Looser Holding AG, Arbon ("Looser") hielt die Arbonia insgesamt
97.53% am Aktienkapital der Looser. Nach weiteren Zukäufen von
Looser-Aktien hat sich die Gesamtbeteiligung der Arbonia auf über 98%
erhöht. Entsprechend konnte die Arbonia gestern beim zuständigen
Gericht im Kanton Thurgau eine Klage betreffend Kraftloserklärung der
restlichen Looser-Aktien gemäss Art. 137 des
Finanzmarktinfrastrukturgesetzes einreichen.
Für die verbliebenen Publikumsaktionäre der Looser bedeutet dies,
dass die von ihnen gehaltenen Looser-Aktien gerichtlich für kraftlos
erklärt und sie eine Entschädigung in der Höhe des im Rahmen des
öffentlichen Kauf- und Tauschangebots bezahlten Angebotspreises pro
Looser-Aktie erhalten werden, sobald das Gerichtsurteil vorliegt. Der
Angebotspreis pro Looser-Aktie betrug fünfeinhalb Namenaktien der
Arbonia mit einem Nennwert von je CHF 4.20 (Tauschkomponente)
zuzüglich CHF 23.00 in bar (Barkomponente).
Weitere Informationen zur Arbonia finden Sie auf der Webseite
www.arbonia.com.
Originaltext: Arbonia AG
Digitale Medienmappe: http://www.presseportal.ch/de/nr/100052526
Medienmappe via RSS: http://www.presseportal.ch/de/rss/pm_100052526.rss2
ISIN: CH0110240600
Kontakt:
Alexander von Witzleben
Verwaltungsratspräsident und CEO der Arbonia
Fabienne Zürcher
Leiterin Corporate Communications der Arbonia
T +41 71 447 45 54
fabienne.zuercher@arbonia.com
Abschluss des öffentlichen Kauf- und Tauschangebots der Arbonia AG
("Arbonia") für sämtliche sich im Publikum befindenden Namenaktien
der Looser Holding AG, Arbon ("Looser") hielt die Arbonia insgesamt
97.53% am Aktienkapital der Looser. Nach weiteren Zukäufen von
Looser-Aktien hat sich die Gesamtbeteiligung der Arbonia auf über 98%
erhöht. Entsprechend konnte die Arbonia gestern beim zuständigen
Gericht im Kanton Thurgau eine Klage betreffend Kraftloserklärung der
restlichen Looser-Aktien gemäss Art. 137 des
Finanzmarktinfrastrukturgesetzes einreichen.
Für die verbliebenen Publikumsaktionäre der Looser bedeutet dies,
dass die von ihnen gehaltenen Looser-Aktien gerichtlich für kraftlos
erklärt und sie eine Entschädigung in der Höhe des im Rahmen des
öffentlichen Kauf- und Tauschangebots bezahlten Angebotspreises pro
Looser-Aktie erhalten werden, sobald das Gerichtsurteil vorliegt. Der
Angebotspreis pro Looser-Aktie betrug fünfeinhalb Namenaktien der
Arbonia mit einem Nennwert von je CHF 4.20 (Tauschkomponente)
zuzüglich CHF 23.00 in bar (Barkomponente).
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