Neuerungen im Insolvenzrecht hat der Bundestag am Donnerstag beschlossen. Das Gesetz soll Gläubiger sowie Arbeitnehmer besser vor finanziellen Risiken im Fall einer Anfechtung schützen. Der Zeitraum für die Vorsatzanfechtung von Insolvenzen wurde daher von 10 auf nur mehr 4 Jahre ab Antrag auf Eröffnung ...Den vollständigen Artikel lesen ...