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Dow Jones News
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Studie: Unternehmen setzen gesetzliche Frauenquote unterschiedlich um

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-Media / 2017-02-20 / 17:23 
 
Bei der Umsetzung der am 1. Mai 2015 in Kraft getretenen gesetzlichen 
Frauenquote haben die adressierten Gesellschaften teilweise erhebliche 
Spielräume. Wie die Regelungen von den großen deutschen Unternehmen 
umgesetzt worden sind, geht aus einer Studie der internationalen Kanzlei 
Allen & Overy LLP hervor, für die die Lageberichte der 80 im DAX und MDAX 
gelisteten Gesellschaften für das Geschäftsjahr 2015 analysiert und zusammen 
mit namhaften Experten ausgewertet worden sind. Die Studie hat neben den 
Festlegungen zu Zielgrößen und Fristen zu deren Erreichung im Vorstand 
und Aufsichtsrat besonderes Augenmerk auf die Angaben für die beiden 
Führungsebenen unterhalb des Vorstands gelegt. 
 
"Insgesamt zeigt die Studie, dass die Gesellschaften die gesetzlichen 
Vorgaben zur flexiblen Frauenquote sehr ernst nehmen. Der überwiegende Teil 
der DAX- und MDAX-Unternehmen hat in seinen Lageberichten zu Zielgrößen 
und Fristen Angaben gemacht, wobei es einen deutlichen Unterschied zwischen 
den Festlegungen für die Vorstände einerseits und die erste und zweite 
Führungsebene unterhalb des Vorstands andererseits gibt", so Dr. Katharina 
Stüber, Rechtsanwältin bei Allen & Overy und Initiatorin der Studie. 
 
Während 75,6% der adressierten Gesellschaften des MDAX für den Vorstand eine 
Zielgröße von 0% für den Frauenanteil festgelegt haben, haben sich nur 
33,3 % im DAX für diese Zielgröße entschieden. In vielen Fällen ist für 
den Vorstand mit dem bereits vorhandenen Status quo geplant worden. "Ein 
Grund hierfür liegt häufig in der gesetzlich vorgegebenen kurzen Frist: 
Diese durfte bei der ersten Festlegung längstens bis zum 30. Juni 2017 
dauern", sagt Stüber. 
 
Demgegenüber ist eine Zielgröße von 0% für den Frauenanteil für die 
erste Führungsebene unterhalb des Vorstands nur im MDAX, nicht jedoch im 
DAX, vorgesehen worden. Für die zweite Führungsebene haben sich alle 
adressierten DAX- und MDAX-Gesellschaften mindestens für eine Zielgröße 
von 5 % für den Frauenanteil entschieden; fast zwei Drittel der DAX- und 
MDAX-Unternehmen wollen mindestens jede fünfte Position auf der zweiten 
Führungsebene unterhalb des Vorstands mit einer Frau besetzen. Damit liegen 
die durchschnittlichen Zielgrößen für den Frauenanteil für diese 
Führungsebenen deutlich über denen für den Vorstand. 
 
Eine Vielzahl der vom Gesetz adressierten Gesellschaften wird zeitnah 
Vorbereitungen für die erneut festzulegenden Zielgrößen treffen müssen. 
 
Lesen Sie mehr zur Studie "So setzen DAX- und MDAX-Gesellschaften die 
Frauen- und Geschlechterquote um" unter: 
http://www.allenovery.com/frauenquote 
 
Anmerkungen für den Herausgeber: 
www.allenovery.de 
 
Allen & Overy ist eine internationale Anwaltsgesellschaft mit etwa 5.200 
Mitarbeitern, darunter etwa 530 Partner, an 44 Standorten weltweit. 
 
Allen & Overy ist in Deutschland an den Standorten Düsseldorf, Frankfurt am 
Main, Hamburg und München mit etwa 220 Anwälten, darunter 51 Partner, 
vertreten. Die Anwälte beraten führende nationale und internationale 
Unternehmen vorwiegend in den Bereichen Bank-, Finanz- und 
Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht und M&A, Steuerrecht sowie in anderen 
Bereichen des Wirtschaftsrechts. 
 
Diese Pressemitteilung wird von Allen & Overy LLP herausgegeben. In dieser 
Pressemitteilung bezieht sich "Allen & Overy" auf "Allen & Overy LLP bzw. 
ihre verbundenen Unternehmen". Die genannten Partner sind entweder 
Gesellschafter, Berater oder Mitarbeiter der Allen & Overy LLP und/oder 
ihrer verbundenen Unternehmen. 
 
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: Nadja Fersch, 
Communications Manager, Frankfurt am Main, Tel.: 069 2648 5555 
(nadja.fersch@allenovery.com) 
 
Ende der Pressemitteilung 
 
Emittent/Herausgeber: Allen & Overy LLP 
Schlagwort(e): Unternehmen 
 
2017-02-20 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch DGAP - 
ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
545799 2017-02-20 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

February 20, 2017 11:23 ET (16:23 GMT)

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