Der Umstand, dass eine allfällige Befangenheit der Richter durch den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) und nicht durch das Disziplinarrecht zu klären sei, wurde am Dienstag auch von SP-Justizsprecher Hannes Jarolim bestätigt. Das sei gesetzlich so vorgesehen. Zur "Presse" hatte Jarolim noch davon gesprochen, dass es sich möglicherweise ...Den vollständigen Artikel lesen ...