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DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Allianz SE / Bekanntmachung nach Art.
5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der
Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / Erwerb eigener Aktien
Allianz SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
2017-02-23 / 16:15
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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München, 23. Februar 2017
Im Zeitraum vom 17. Februar 2017 bis einschließlich 22. Februar 2017
hat die Allianz SE insgesamt Stück 486.313 Aktien im Rahmen ihres laufenden
Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 16. Februar
2017 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und
Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt
wurde.
Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft:
Datum Stück Aktien Durchschnittskurs (EUR)
17.02.2017 123.207 162,3277
20.02.2017 121.701 164,3365
21.02.2017 121.432 164,7019
22.02.2017 119.973 166,7035
Der Erwerb der Aktien der Allianz SE erfolgt ausschließlich über die
Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch
eine von der Allianz SE beauftragte Bank.
Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3
Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Internetseite der
Allianz SE veröffentlicht (www.allianz.com).
2017-02-23 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Allianz SE
Königinstr. 28
80802 München
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Internet: www.allianz.com
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(END) Dow Jones Newswires
February 23, 2017 10:15 ET (15:15 GMT)
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