Umplatzierungen von Großaktionären sind immer so eine Sache. Zwar wird kaum ein Anleger etwas gegen einen höheren Streubesitzanteil haben. Doch in der Regel müssen die abgebenden Aktionäre einen Mengenrabatt gewähren, um die Stücke im gewünschten Umfang bei den meist institutionellen Investoren unterzubringen. ...
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