Cottbus (ots) - Es wird allerhöchste Zeit, dass die Wählbarkeit von kommunalen Spitzenbeamten auch in Brandenburg eindeutig geregelt wird. Die Wähler sind zu Recht sauer, wenn ihnen zuerst ein Kandidat als "wählbar" auf den Stimmzettel geschrieben wird, der das Amt aber möglicherweise gar nicht antreten darf, weil am Ende das brandenburgische Beamtenrecht dagegen steht. So geschehen in Guben im vorigen Sommer. Noch immer empfinden viele Neißestädter deshalb die Suspendierung des Wahlsiegers als "Aushebeln des Bürgerwillens". So ein rechtliches Verwirrspiel mag auch tatsächlich eine spannende Herausforderung sein zum Gehirnjogging für angehende Verwaltungsjuristen. Für die Lebenswirklichkeit sind derartige gesetzliche Winkelzüge untauglich. In Sachsen und anderen Bundesländern gibt es solch klare Regeln übrigens längst.
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