Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.
DGAP-News: Sartorius Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Sartorius Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.04.2017 in Lokhalle Göttingen, Bahnhofsallee 1, 37081 Göttingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2017-02-24 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Sartorius Aktiengesellschaft Göttingen ISIN DE0007165607 und ISIN DE0007165631 Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung 2017 Wir laden die Aktionäre der Sartorius Aktiengesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung 2017 ein: Donnerstag, 6. April 2017, 10.00 Uhr (MESZ), Lokhalle Göttingen, Bahnhofsallee 1, 37081 Göttingen. *I. Tagesordnung* *1.* Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Sartorius Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des zusammengefassten Lageberichts für die Sartorius Aktiengesellschaft und den Konzern jeweils mit dem darin eingeschlossenen erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Die genannten Unterlagen sind im Internet veröffentlicht unter der Adresse: *www.sartorius.de/hauptversammlung* *2.* *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Sartorius Aktiengesellschaft* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für das Geschäftsjahr 2016 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 191.039.728,39 wie folgt zu verwenden: Zahlung einer Dividende von = EUR 15.395.500,80 je EUR 0,45 pro dividendenberechtigter Stammstückaktie Zahlung einer Dividende von = EUR 15.720.991,28 je EUR 0,46 pro dividendenberechtigter Vorzugsstückaktie Vortrag auf neue Rechnung EUR 159.923.236,31 Insgesamt: EUR 191.039.728,39 Falls sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns ändern sollte, wird ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt werden. Die Dividende wird ab dem 11. April 2017 ausgezahlt. *3.* *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. *4.* *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. *5.* *Wahlen zum Aufsichtsrat* Mit Beendigung der Hauptversammlung am 6. April 2017 endet die Amtszeit aller Aufsichtsratsmitglieder. Der Aufsichtsrat der Sartorius Aktiengesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 MitbestG aus je sechs Mitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer und gemäß § 96 Abs. 2 S. 1 AktG zu mindestens 30 % aus Frauen (also mindestens vier) und zu mindestens 30 % aus Männern (also mindestens vier) zusammen. Diese Mindestanteile sind vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen, wenn nicht gemäß § 96 Abs. 2 S. 3 AktG die Seite der Anteilseigner- oder Arbeitnehmervertreter der Gesamterfüllung widerspricht. Die Anteilseigner- und die Arbeitnehmervertreter haben jeweils die Getrennterfüllung beschlossen. Der Aufsichtsrat ist damit sowohl auf der Seite der Anteilseignervertreter als auch auf der Seite der Arbeitnehmervertreter jeweils mit mindestens zwei Frauen und mindestens zwei Männern zu besetzen. Die Wahl erfolgt gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung der Sartorius Aktiengesellschaft für den Zeitraum bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt; hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner nicht an Wahlvorschläge gebunden. Auf Empfehlung des Nominierungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, folgende Damen und Herren jeweils einzeln als Vertreter der Anteilseigner mit einer Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen: *5a. Wahl von Frau Dr. Daniela Favoccia zum Mitglied des Aufsichtsrats* Dr. Daniela Favoccia, Frankfurt am Main, ist Rechtsanwältin und Partnerin der Hengeler Mueller Partnerschaft von Rechtsanwälten, Frankfurt am Main. Dr. Daniela Favoccia ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. *5b. Wahl von Herrn Dr. Lothar Kappich zum Mitglied des Aufsichtsrats* Dr. Lothar Kappich, Hamburg, ist Dipl.-Ökonom und freiberuflicher Berater. Dr. Lothar Kappich ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. *5c. Wahl von Frau Ilke Hildegard Panzer zum Mitglied des Aufsichtsrats* Ilke Hildegard Panzer, Fredonia, Wisconsin, USA, ist Executive Vice President & Chief Innovation Officer des BloodCenter of Wisconsin, part of Versiti Inc., in Milwaukee, Wisconsin, USA. Ilke Hildegard Panzer ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. *5d. Wahl von Herrn Prof. Dr. Dres. h.c. Arnold Picot zum Mitglied des Aufsichtsrats* Prof. Dr. Dres. h.c. Arnold Picot, Gauting, ist Dipl.-Kaufmann, Universitätsprofessor und Leiter der Forschungsstelle für Information, Organisation und Management der Fakultät für Betriebswirtschaft der Ludwig-Maximilians-Universität München. Prof. Dr. Dres. h.c. Arnold Picot ist außerdem Mitglied in den Aufsichtsräten der Takkt AG, Stuttgart, Deutschland, der WIK Wissenschafliches Institut für Infrastruktur und Kommunikationsdienste GmbH, Bad Honnef, Deutschland, der WIK-Consult GmbH, Bad Honnef, Deutschland, der Sartorius Stedim Biotech GmbH, Göttingen, Deutschland (Vorsitzender) sowie im Verwaltungsrat der Sartorius Stedim Biotech S.A., Aubagne, Frankreich. Es ist vorgesehen, dass Prof. Dr. Dres. h.c. Arnold Picot im Fall seiner Wahl für den Vorsitz des Aufsichtsrats kandidiert. *5e. Wahl von Herrn Prof. Dr. Thomas Scheper zum Mitglied des Aufsichtsrats* Prof. Dr. Thomas Scheper, Hannover, ist Dipl.-Chemiker, Universitätsprofessor und Leiter des Instituts für Technische Chemie der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover. Prof. Dr. Thomas Scheper ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. *5f. Wahl von Herrn Prof. Dr. Klaus Rüdiger Trützschler zum Mitglied des Aufsichtsrats* Prof. Dr. Klaus Rüdiger Trützschler, Essen, ist Dipl.-Wirtschaftsmathematiker und Dipl.-Mathematiker. Prof. Dr. Klaus Rüdiger Trützschler ist außerdem Mitglied in den Aufsichtsräten der Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main, Deutschland, der Wuppermann AG, Leverkusen, Deutschland (Vorsitzender), der Zwiesel Kristallglas AG, Zwiesel, Deutschland (Vorsitzender) sowie im Verwaltungsrat der Wilh. Werhan KG, Neuss, Deutschland. *6.* *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2017* Auf Empfehlung des Auditausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2017 zu wählen. *II. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung* Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die Gesellschaft 74.880.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien, aufgeteilt in je 37.440.000 stamm- und stimmrechtslose Vorzugsaktien, ausgegeben. Die Anzahl der Stimmrechte zu diesem Zeitpunkt beträgt 37.440.000. Teilnahmeberechtigt sind 68.388.292 Stückaktien, da 3.227.776 Stamm- und 3.263.932 Vorzugsaktien von der Gesellschaft gehalten werden; aus ihnen stehen der Gesellschaft keine Rechte zu. *III. Teilnahme an der Hauptversammlung* *1.* *Teilnahmeberechtigung* Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Stamm- und Vorzugsaktionäre und zur Ausübung des Stimmrechts diejenigen Stammaktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des *30. März 2017 (24.00 Uhr (MESZ))* unter der nachfolgend genannten Adresse angemeldet haben. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Dazu ist ein in Textform durch das depotführende Institut erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz erforderlich, der sich auf den
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
February 24, 2017 09:05 ET (14:05 GMT)