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DGAP-HV: Sartorius Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.04.2017 in Lokhalle Göttingen, Bahnhofsallee 1, 37081 Göttingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Sartorius Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Sartorius Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 06.04.2017 in Lokhalle Göttingen, Bahnhofsallee 1, 37081 
Göttingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-02-24 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Sartorius Aktiengesellschaft Göttingen ISIN 
DE0007165607 und ISIN DE0007165631 Einladung zur 
Ordentlichen Hauptversammlung 2017 
 
Wir laden die Aktionäre der Sartorius 
Aktiengesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung 
2017 ein: Donnerstag, 6. April 2017, 10.00 Uhr (MESZ), 
Lokhalle Göttingen, Bahnhofsallee 1, 37081 Göttingen. 
 
*I. Tagesordnung* 
 
*1.* 
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
Sartorius Aktiengesellschaft und des gebilligten 
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des 
zusammengefassten Lageberichts für die Sartorius 
Aktiengesellschaft und den Konzern jeweils mit dem 
darin eingeschlossenen erläuternden Bericht des 
Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 
Abs. 4 HGB sowie dem Bericht des Aufsichtsrats für das 
Geschäftsjahr 2016 
 
Die genannten Unterlagen sind im Internet 
veröffentlicht unter der Adresse: 
*www.sartorius.de/hauptversammlung* 
 
*2.* 
*Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 
der Sartorius Aktiengesellschaft* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für das 
Geschäftsjahr 2016 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe 
von EUR 191.039.728,39 wie folgt zu verwenden: 
 
Zahlung einer Dividende von = EUR 15.395.500,80 
je EUR 0,45 pro 
dividendenberechtigter 
Stammstückaktie 
 
Zahlung einer Dividende von = EUR 15.720.991,28 
je EUR 0,46 pro 
dividendenberechtigter 
Vorzugsstückaktie 
 
Vortrag auf neue Rechnung     EUR 159.923.236,31 
 
Insgesamt:                    EUR 191.039.728,39 
 
Falls sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien 
bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die 
Verwendung des Bilanzgewinns ändern sollte, wird ein 
entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur 
Abstimmung gestellt werden. Die Dividende wird ab dem 
11. April 2017 ausgezahlt. 
 
*3.* 
*Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern 
des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu 
erteilen. 
 
*4.* 
*Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern 
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung 
zu erteilen. 
 
*5.* 
*Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
Mit Beendigung der Hauptversammlung am 6. April 2017 
endet die Amtszeit aller Aufsichtsratsmitglieder. 
 
Der Aufsichtsrat der Sartorius Aktiengesellschaft setzt 
sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 
S. 1 Nr. 1 MitbestG aus je sechs Mitgliedern der 
Anteilseigner und der Arbeitnehmer und gemäß § 96 
Abs. 2 S. 1 AktG zu mindestens 30 % aus Frauen (also 
mindestens vier) und zu mindestens 30 % aus Männern 
(also mindestens vier) zusammen. Diese Mindestanteile 
sind vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen, wenn nicht 
gemäß § 96 Abs. 2 S. 3 AktG die Seite der 
Anteilseigner- oder Arbeitnehmervertreter der 
Gesamterfüllung widerspricht. Die Anteilseigner- und 
die Arbeitnehmervertreter haben jeweils die 
Getrennterfüllung beschlossen. Der Aufsichtsrat ist 
damit sowohl auf der Seite der Anteilseignervertreter 
als auch auf der Seite der Arbeitnehmervertreter 
jeweils mit mindestens zwei Frauen und mindestens zwei 
Männern zu besetzen. 
 
Die Wahl erfolgt gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung der 
Sartorius Aktiengesellschaft für den Zeitraum bis zur 
Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die über die 
Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn 
der Amtszeit beschließt; hierbei wird das 
Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht 
mitgerechnet. 
 
Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der 
Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner nicht an 
Wahlvorschläge gebunden. 
 
Auf Empfehlung des Nominierungsausschusses schlägt der 
Aufsichtsrat vor, folgende Damen und Herren jeweils 
einzeln als Vertreter der Anteilseigner mit einer 
Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 
beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen: 
 
 *5a. Wahl von Frau Dr. Daniela Favoccia zum 
 Mitglied des Aufsichtsrats* 
 
 Dr. Daniela Favoccia, Frankfurt am Main, ist 
 Rechtsanwältin und Partnerin der Hengeler 
 Mueller Partnerschaft von Rechtsanwälten, 
 Frankfurt am Main. 
 
 Dr. Daniela Favoccia ist nicht Mitglied in 
 anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
 oder vergleichbaren in- oder ausländischen 
 Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. 
 
 *5b. Wahl von Herrn Dr. Lothar Kappich zum 
 Mitglied des Aufsichtsrats* 
 
 Dr. Lothar Kappich, Hamburg, ist 
 Dipl.-Ökonom und freiberuflicher Berater. 
 
 Dr. Lothar Kappich ist nicht Mitglied in 
 anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
 oder vergleichbaren in- oder ausländischen 
 Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. 
 
 *5c. Wahl von Frau Ilke Hildegard Panzer zum 
 Mitglied des Aufsichtsrats* 
 
 Ilke Hildegard Panzer, Fredonia, Wisconsin, 
 USA, ist Executive Vice President & Chief 
 Innovation Officer des BloodCenter of 
 Wisconsin, part of Versiti Inc., in Milwaukee, 
 Wisconsin, USA. 
 
 Ilke Hildegard Panzer ist nicht Mitglied in 
 anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
 oder vergleichbaren in- oder ausländischen 
 Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. 
 
 *5d. Wahl von Herrn Prof. Dr. Dres. h.c. Arnold 
 Picot zum Mitglied des Aufsichtsrats* 
 
 Prof. Dr. Dres. h.c. Arnold Picot, Gauting, ist 
 Dipl.-Kaufmann, Universitätsprofessor und 
 Leiter der Forschungsstelle für Information, 
 Organisation und Management der Fakultät für 
 Betriebswirtschaft der 
 Ludwig-Maximilians-Universität München. 
 
 Prof. Dr. Dres. h.c. Arnold Picot ist 
 außerdem Mitglied in den Aufsichtsräten 
 der Takkt AG, Stuttgart, Deutschland, der WIK 
 Wissenschafliches Institut für Infrastruktur 
 und Kommunikationsdienste GmbH, Bad Honnef, 
 Deutschland, der WIK-Consult GmbH, Bad Honnef, 
 Deutschland, der Sartorius Stedim Biotech GmbH, 
 Göttingen, Deutschland (Vorsitzender) sowie im 
 Verwaltungsrat der Sartorius Stedim Biotech 
 S.A., Aubagne, Frankreich. 
 
 Es ist vorgesehen, dass Prof. Dr. Dres. h.c. 
 Arnold Picot im Fall seiner Wahl für den 
 Vorsitz des Aufsichtsrats kandidiert. 
 
 *5e. Wahl von Herrn Prof. Dr. Thomas Scheper 
 zum Mitglied des Aufsichtsrats* 
 
 Prof. Dr. Thomas Scheper, Hannover, ist 
 Dipl.-Chemiker, Universitätsprofessor und 
 Leiter des Instituts für Technische Chemie der 
 Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover. 
 
 Prof. Dr. Thomas Scheper ist nicht Mitglied in 
 anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
 oder vergleichbaren in- oder ausländischen 
 Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. 
 
 *5f. Wahl von Herrn Prof. Dr. Klaus Rüdiger 
 Trützschler zum Mitglied des Aufsichtsrats* 
 
 Prof. Dr. Klaus Rüdiger Trützschler, Essen, ist 
 Dipl.-Wirtschaftsmathematiker und 
 Dipl.-Mathematiker. 
 
 Prof. Dr. Klaus Rüdiger Trützschler ist 
 außerdem Mitglied in den Aufsichtsräten 
 der Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main, 
 Deutschland, der Wuppermann AG, Leverkusen, 
 Deutschland (Vorsitzender), der Zwiesel 
 Kristallglas AG, Zwiesel, Deutschland 
 (Vorsitzender) sowie im Verwaltungsrat der 
 Wilh. Werhan KG, Neuss, Deutschland. 
 
*6.* 
*Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 
sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des 
Halbjahresfinanzberichts 2017* 
 
Auf Empfehlung des Auditausschusses schlägt der 
Aufsichtsrat vor, die KPMG AG 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zum 
Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 sowie zum 
Prüfer für die prüferische Durchsicht des 
Halbjahresfinanzberichts 2017 zu wählen. 
 
*II. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt 
der Einberufung* 
 
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat 
die Gesellschaft 74.880.000 auf den Inhaber lautende 
nennwertlose Stückaktien, aufgeteilt in je 37.440.000 
stamm- und stimmrechtslose Vorzugsaktien, ausgegeben. 
Die Anzahl der Stimmrechte zu diesem Zeitpunkt beträgt 
37.440.000. Teilnahmeberechtigt sind 68.388.292 
Stückaktien, da 3.227.776 Stamm- und 3.263.932 
Vorzugsaktien von der Gesellschaft gehalten werden; aus 
ihnen stehen der Gesellschaft keine Rechte zu. 
 
*III. Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
*1.* 
*Teilnahmeberechtigung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen 
Stamm- und Vorzugsaktionäre und zur Ausübung des 
Stimmrechts diejenigen Stammaktionäre berechtigt, die 
sich spätestens bis zum Ablauf des *30. März 2017 
(24.00 Uhr (MESZ))* unter der nachfolgend genannten 
Adresse angemeldet haben. Die Anmeldung bedarf der 
Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder 
englischer Sprache erfolgen. 
 
Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung 
zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts nachzuweisen. Dazu ist ein in Textform 
durch das depotführende Institut erstellter Nachweis 
über den Anteilsbesitz erforderlich, der sich auf den 

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February 24, 2017 09:05 ET (14:05 GMT)

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