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Dow Jones News
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DGAP-HV: Sartorius Aktiengesellschaft: -2-

DJ DGAP-HV: Sartorius Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.04.2017 in Lokhalle Göttingen, Bahnhofsallee 1, 37081 Göttingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Sartorius Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Sartorius Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 06.04.2017 in Lokhalle Göttingen, Bahnhofsallee 1, 37081 
Göttingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-02-24 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Sartorius Aktiengesellschaft Göttingen ISIN 
DE0007165607 und ISIN DE0007165631 Einladung zur 
Ordentlichen Hauptversammlung 2017 
 
Wir laden die Aktionäre der Sartorius 
Aktiengesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung 
2017 ein: Donnerstag, 6. April 2017, 10.00 Uhr (MESZ), 
Lokhalle Göttingen, Bahnhofsallee 1, 37081 Göttingen. 
 
*I. Tagesordnung* 
 
*1.* 
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
Sartorius Aktiengesellschaft und des gebilligten 
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des 
zusammengefassten Lageberichts für die Sartorius 
Aktiengesellschaft und den Konzern jeweils mit dem 
darin eingeschlossenen erläuternden Bericht des 
Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 
Abs. 4 HGB sowie dem Bericht des Aufsichtsrats für das 
Geschäftsjahr 2016 
 
Die genannten Unterlagen sind im Internet 
veröffentlicht unter der Adresse: 
*www.sartorius.de/hauptversammlung* 
 
*2.* 
*Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 
der Sartorius Aktiengesellschaft* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für das 
Geschäftsjahr 2016 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe 
von EUR 191.039.728,39 wie folgt zu verwenden: 
 
Zahlung einer Dividende von = EUR 15.395.500,80 
je EUR 0,45 pro 
dividendenberechtigter 
Stammstückaktie 
 
Zahlung einer Dividende von = EUR 15.720.991,28 
je EUR 0,46 pro 
dividendenberechtigter 
Vorzugsstückaktie 
 
Vortrag auf neue Rechnung     EUR 159.923.236,31 
 
Insgesamt:                    EUR 191.039.728,39 
 
Falls sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien 
bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die 
Verwendung des Bilanzgewinns ändern sollte, wird ein 
entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur 
Abstimmung gestellt werden. Die Dividende wird ab dem 
11. April 2017 ausgezahlt. 
 
*3.* 
*Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern 
des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu 
erteilen. 
 
*4.* 
*Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern 
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung 
zu erteilen. 
 
*5.* 
*Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
Mit Beendigung der Hauptversammlung am 6. April 2017 
endet die Amtszeit aller Aufsichtsratsmitglieder. 
 
Der Aufsichtsrat der Sartorius Aktiengesellschaft setzt 
sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 
S. 1 Nr. 1 MitbestG aus je sechs Mitgliedern der 
Anteilseigner und der Arbeitnehmer und gemäß § 96 
Abs. 2 S. 1 AktG zu mindestens 30 % aus Frauen (also 
mindestens vier) und zu mindestens 30 % aus Männern 
(also mindestens vier) zusammen. Diese Mindestanteile 
sind vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen, wenn nicht 
gemäß § 96 Abs. 2 S. 3 AktG die Seite der 
Anteilseigner- oder Arbeitnehmervertreter der 
Gesamterfüllung widerspricht. Die Anteilseigner- und 
die Arbeitnehmervertreter haben jeweils die 
Getrennterfüllung beschlossen. Der Aufsichtsrat ist 
damit sowohl auf der Seite der Anteilseignervertreter 
als auch auf der Seite der Arbeitnehmervertreter 
jeweils mit mindestens zwei Frauen und mindestens zwei 
Männern zu besetzen. 
 
Die Wahl erfolgt gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung der 
Sartorius Aktiengesellschaft für den Zeitraum bis zur 
Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die über die 
Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn 
der Amtszeit beschließt; hierbei wird das 
Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht 
mitgerechnet. 
 
Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der 
Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner nicht an 
Wahlvorschläge gebunden. 
 
Auf Empfehlung des Nominierungsausschusses schlägt der 
Aufsichtsrat vor, folgende Damen und Herren jeweils 
einzeln als Vertreter der Anteilseigner mit einer 
Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 
beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen: 
 
 *5a. Wahl von Frau Dr. Daniela Favoccia zum 
 Mitglied des Aufsichtsrats* 
 
 Dr. Daniela Favoccia, Frankfurt am Main, ist 
 Rechtsanwältin und Partnerin der Hengeler 
 Mueller Partnerschaft von Rechtsanwälten, 
 Frankfurt am Main. 
 
 Dr. Daniela Favoccia ist nicht Mitglied in 
 anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
 oder vergleichbaren in- oder ausländischen 
 Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. 
 
 *5b. Wahl von Herrn Dr. Lothar Kappich zum 
 Mitglied des Aufsichtsrats* 
 
 Dr. Lothar Kappich, Hamburg, ist 
 Dipl.-Ökonom und freiberuflicher Berater. 
 
 Dr. Lothar Kappich ist nicht Mitglied in 
 anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
 oder vergleichbaren in- oder ausländischen 
 Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. 
 
 *5c. Wahl von Frau Ilke Hildegard Panzer zum 
 Mitglied des Aufsichtsrats* 
 
 Ilke Hildegard Panzer, Fredonia, Wisconsin, 
 USA, ist Executive Vice President & Chief 
 Innovation Officer des BloodCenter of 
 Wisconsin, part of Versiti Inc., in Milwaukee, 
 Wisconsin, USA. 
 
 Ilke Hildegard Panzer ist nicht Mitglied in 
 anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
 oder vergleichbaren in- oder ausländischen 
 Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. 
 
 *5d. Wahl von Herrn Prof. Dr. Dres. h.c. Arnold 
 Picot zum Mitglied des Aufsichtsrats* 
 
 Prof. Dr. Dres. h.c. Arnold Picot, Gauting, ist 
 Dipl.-Kaufmann, Universitätsprofessor und 
 Leiter der Forschungsstelle für Information, 
 Organisation und Management der Fakultät für 
 Betriebswirtschaft der 
 Ludwig-Maximilians-Universität München. 
 
 Prof. Dr. Dres. h.c. Arnold Picot ist 
 außerdem Mitglied in den Aufsichtsräten 
 der Takkt AG, Stuttgart, Deutschland, der WIK 
 Wissenschafliches Institut für Infrastruktur 
 und Kommunikationsdienste GmbH, Bad Honnef, 
 Deutschland, der WIK-Consult GmbH, Bad Honnef, 
 Deutschland, der Sartorius Stedim Biotech GmbH, 
 Göttingen, Deutschland (Vorsitzender) sowie im 
 Verwaltungsrat der Sartorius Stedim Biotech 
 S.A., Aubagne, Frankreich. 
 
 Es ist vorgesehen, dass Prof. Dr. Dres. h.c. 
 Arnold Picot im Fall seiner Wahl für den 
 Vorsitz des Aufsichtsrats kandidiert. 
 
 *5e. Wahl von Herrn Prof. Dr. Thomas Scheper 
 zum Mitglied des Aufsichtsrats* 
 
 Prof. Dr. Thomas Scheper, Hannover, ist 
 Dipl.-Chemiker, Universitätsprofessor und 
 Leiter des Instituts für Technische Chemie der 
 Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover. 
 
 Prof. Dr. Thomas Scheper ist nicht Mitglied in 
 anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
 oder vergleichbaren in- oder ausländischen 
 Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. 
 
 *5f. Wahl von Herrn Prof. Dr. Klaus Rüdiger 
 Trützschler zum Mitglied des Aufsichtsrats* 
 
 Prof. Dr. Klaus Rüdiger Trützschler, Essen, ist 
 Dipl.-Wirtschaftsmathematiker und 
 Dipl.-Mathematiker. 
 
 Prof. Dr. Klaus Rüdiger Trützschler ist 
 außerdem Mitglied in den Aufsichtsräten 
 der Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main, 
 Deutschland, der Wuppermann AG, Leverkusen, 
 Deutschland (Vorsitzender), der Zwiesel 
 Kristallglas AG, Zwiesel, Deutschland 
 (Vorsitzender) sowie im Verwaltungsrat der 
 Wilh. Werhan KG, Neuss, Deutschland. 
 
*6.* 
*Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 
sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des 
Halbjahresfinanzberichts 2017* 
 
Auf Empfehlung des Auditausschusses schlägt der 
Aufsichtsrat vor, die KPMG AG 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zum 
Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 sowie zum 
Prüfer für die prüferische Durchsicht des 
Halbjahresfinanzberichts 2017 zu wählen. 
 
*II. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt 
der Einberufung* 
 
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat 
die Gesellschaft 74.880.000 auf den Inhaber lautende 
nennwertlose Stückaktien, aufgeteilt in je 37.440.000 
stamm- und stimmrechtslose Vorzugsaktien, ausgegeben. 
Die Anzahl der Stimmrechte zu diesem Zeitpunkt beträgt 
37.440.000. Teilnahmeberechtigt sind 68.388.292 
Stückaktien, da 3.227.776 Stamm- und 3.263.932 
Vorzugsaktien von der Gesellschaft gehalten werden; aus 
ihnen stehen der Gesellschaft keine Rechte zu. 
 
*III. Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
*1.* 
*Teilnahmeberechtigung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen 
Stamm- und Vorzugsaktionäre und zur Ausübung des 
Stimmrechts diejenigen Stammaktionäre berechtigt, die 
sich spätestens bis zum Ablauf des *30. März 2017 
(24.00 Uhr (MESZ))* unter der nachfolgend genannten 
Adresse angemeldet haben. Die Anmeldung bedarf der 
Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder 
englischer Sprache erfolgen. 
 
Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung 
zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts nachzuweisen. Dazu ist ein in Textform 
durch das depotführende Institut erstellter Nachweis 
über den Anteilsbesitz erforderlich, der sich auf den 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

February 24, 2017 09:05 ET (14:05 GMT)

Beginn des *16. März 2017 (0.00 Uhr (MEZ), sog. 
Nachweisstichtag)* zu beziehen hat und der Gesellschaft 
spätestens bis zum Ablauf des *30. März 2017 (24.00 Uhr 
(MESZ))* unter der nachfolgend genannten Adresse 
zugegangen sein muss. Der Nachweis bedarf der Textform 
(§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer 
Sprache erstellt sein. 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als 
Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes 
erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der 
Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei 
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des 
Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem 
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch 
im Fall der vollständigen oder teilweisen 
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang 
des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz 
des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; das 
heißt, Veräußerungen von Aktien nach dem 
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die 
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von 
Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum 
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst 
danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und 
stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine 
Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes sind 
an folgende Anmeldeadresse zu übermitteln: 
 
Sartorius Aktiengesellschaft 
c/o Better Orange IR & HV AG 
Haidelweg 48 
81241 München 
 
oder per Fax: 089.889.690.633 
oder per E-Mail: sartorius@better-orange.de 
 
*2.* 
*Stimmrechtsvertretung* 
 
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung 
teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch 
Bevollmächtigte, z. B. durch eine depotführende Bank, 
eine Aktionärsvereinigung, weisungsgebundene von der 
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter oder eine 
andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch im Fall 
einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte 
Anmeldung des betreffenden Aktienbestands und ein 
Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden 
Bestimmungen erforderlich. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Die 
Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem 
Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft 
erfolgen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine 
Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von 
diesen zurückweisen. 
 
Bei Vollmachten an Kreditinstitute, ihnen 
gleichgestellte Institute oder Unternehmen (§§ 135 Abs. 
10, 125 Abs. 5 AktG) oder Personen im Sinne von § 135 
Abs. 8 AktG, insbesondere Aktionärsvereinigungen, 
genügt es jedoch, wenn die Vollmachtserklärung vom 
Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten wird; dabei 
muss die Vollmachtserklärung vollständig sein und darf 
nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen 
enthalten. 
 
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann 
dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag 
der Hauptversammlung die Vollmacht an der 
Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung 
des Nachweises per Post oder per Fax verwenden 
Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter bitte die in Ziffer 
III.1. genannte Anmeldeadresse; als elektronischen 
Übermittlungsweg bietet die Gesellschaft an, den 
Nachweis der Bevollmächtigung per E-Mail an folgende 
E-Mail-Adresse zu übersenden: 
 
sartorius@better-orange.de 
 
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, 
werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das 
Formular zu verwenden, welches die Gesellschaft hierfür 
bereithält. Es wird den ordnungsgemäß angemeldeten 
Personen zusammen mit der Eintrittskarte zugesendet und 
kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
*www.sartorius.de/hauptversammlung* heruntergeladen 
werden. Es kann zudem unter der in Ziffer III.1. 
genannten Anmeldeadresse postalisch, per Fax oder per 
E-Mail angefordert werden. 
 
Die Sartorius Aktiengesellschaft bietet ihren 
Stammaktionären auch in diesem Jahr an, von der 
Gesellschaft benannte weisungsgebundene 
Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung 
zu bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Fall ihrer 
Bevollmächtigung weisungsgebunden aus. Ohne Weisungen 
des Aktionärs sind die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung 
befugt. Die Vollmacht und Weisungen sind in Textform zu 
erteilen. 
 
Formulare zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die 
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
werden jeder Eintrittskarte beigefügt. Sie können zudem 
unter der in Ziffer III.1. genannten Anmeldeadresse 
postalisch, per Fax oder per E-Mail angefordert werden. 
Sie stehen ferner auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter *www.sartorius.de/hauptversammlung* 
zum Herunterladen bereit. 
 
Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, werden 
aus organisatorischen Gründen gebeten, die Vollmachten 
nebst Weisungen spätestens bis zum *5. April 2017 
(Eingang bei der Gesellschaft)* postalisch, per Fax 
oder per E-Mail an die in Ziffer III.1. genannte 
Anmeldeadresse zu übermitteln. 
 
Nähere Einzelheiten zur Vollmachts- und 
Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter werden mit Übersendung der 
Eintrittskarte übermittelt. Diese Informationen sind 
auch im Internet unter 
*www.sartorius.de/hauptversammlung* veröffentlicht. 
 
*3.* 
*Verfahren für die Abgabe durch Briefwahl* 
 
Aktionäre können ihre Stimme, ohne an der 
Hauptversammlung teilzunehmen, durch Briefwahl abgeben. 
Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind 
nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihren 
Anteilsbesitz gemäß Ziffer III.1. nachgewiesen und 
sich rechtzeitig angemeldet haben. Die Stimmabgabe im 
Wege der Briefwahl erfolgt schriftlich, in Textform 
oder in elektronischer Form und muss spätestens bis zum 
Ablauf des *5. April 2017 (24.00 Uhr (MESZ))* bei der 
Gesellschaft eingegangen sein. Formulare zur 
Stimmabgabe im Wege der Briefwahl werden der 
Eintrittskarte beigefügt. Aktionäre senden diese bitte 
an die in Ziffer III.1. genannte Anmeldeadresse zurück. 
 
Ein Formular zur Stimmabgabe im Wege der Briefwahl kann 
auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
*www.sartorius.de/hauptversammlung* heruntergeladen 
werden. Es kann zudem unter der in Ziffer III.1. 
genannten Adresse postalisch, per Fax oder per E-Mail 
angefordert werden. Auf dem Formular finden Aktionäre 
weitere Hinweise zur Briefwahl. Auch bevollmächtigte 
Kreditinstitute, ihnen gleichgestellte Institute oder 
Unternehmen (§§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG) oder 
Personen im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG, insbesondere 
Aktionärsvereinigungen, können sich der Briefwahl 
bedienen. Rechtzeitig abgegebene Briefwahlstimmen 
können bis zum Ablauf des *5. April 2017 (24.00 Uhr 
(MESZ))* schriftlich, in Textform oder elektronisch 
unter der in Ziffer III.1. genannten Adresse geändert 
oder widerrufen werden. Entscheidend ist der Eingang 
bei der Gesellschaft. 
 
*4.* 
*Weitere Rechte der Aktionäre* 
 
*a) Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 
500.000,00 erreichen, können verlangen, dass 
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
bekanntgemacht werden (§ 122 Abs. 2 S. 1 i.V.m. Abs. 1 
AktG). Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand 
der Gesellschaft zu richten. Jedem neuen Gegenstand 
muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage 
beiliegen. 
 
Die Antragsteller haben gemäß § 122 Abs. 2 i.V.m. 
Abs. 1 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 
Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber 
der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur 
Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. 
 
Das Verlangen muss der Gesellschaft bis zum Ablauf des 
*6. März 2017 (24.00 Uhr (MEZ))* unter folgender 
Anschrift zugehen: 
 
Sartorius Aktiengesellschaft 
Vorstand 
Weender Landstraße 94-108 
37075 Göttingen 
 
*b) Anträge von Aktionären und Wahlvorschläge nach §§ 
126 Abs. 1, 127 AktG* 
 
Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag von 
Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der 
Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie 
Vorschläge von Aktionären zur Wahl von 
Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern 
gemäß § 127 AktG sind ausschließlich zu 
richten an: 
 
Sartorius Aktiengesellschaft 
Konzernrechtsabteilung 
Weender Landstraße 94-108 
37075 Göttingen 
 
Fax: 0551.308.3955 
E-Mail: hauptversammlung@sartorius.com 
 
Anderweitig adressierte Anträge werden nicht 
berücksichtigt. Zugänglich zu machende Anträge von 
Aktionären zur Tagesordnung werden einschließlich 
des Namens des Aktionärs und einer Begründung des 
Antrags unverzüglich nach ihrem Eingang im Internet 
unter *www.sartorius.de/hauptversammlung* 
veröffentlicht, sofern die Anträge mit Begründung bis 
spätestens zum Ablauf des *22. März 2017 (24.00 Uhr 
(MEZ))* bei der Gesellschaft eingehen. Stellungnahmen 
der Verwaltung werden ebenfalls unter dieser 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

February 24, 2017 09:05 ET (14:05 GMT)

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