Wien - Der Kölner Vermögensverwalter Flossbach von Storch nutzt die Zeit bis zum Inkrafttreten des Investmentsteuerreformgesetzes (InvStRefG) am 1. Januar 2018, um die Anlagebedingungen verschiedener flexibler Mischfonds aus seinem Sortiment anzupassen, so die Experten von "FONDS professionell".Den vollständigen Artikel lesen ...