Kaum eine Nachrichtenendung, die das Urteil in den vergangenen Tagen nicht aufgegriffen hat: Die Kündigung von Bausparverträgen, deren Zuteilungsreife mehr als zehn Jahre zurückliegt. Relevanz hat der Richterspruch des BGH aber auch in Börsenkreisen, insbesondere für den im SDAX gelisteten Finanzdienstleister ...
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